Urteil der Datenschutzbehörde
Gastro-Registrierungspflicht von Verordnung nicht gedeckt
In einem Verfahren gegen einen Wirt kritisiert die Datenschutzbehörde die Wiener Gastroregistrierung und die ihr zugrunde liegende Verordnung. WIEN. Ein auf Datenschutz spezialisierter Jurist hat gegen die Wiener Gastroregistrierungspflicht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt und Recht bekommen. Das berichtet die Tageszeitung Der Standard. Laut Artikel sieht die Datenschutzbehörde das Problem darin, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten nicht zustimmen kann, weil es keine...