Die Regelungen des oö. Jugendschutzgesetzes auf einen Blick
Ausgehzeiten in Oberösterreich für Jugendliche ohne Aufsichtsperson: Für Unter-14-Jährige von 5.00 bis 22.00 Uhr, mit 14 und 15 Jahren von 5.00 bis 24.00 Uhr und ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung. Ausweispflicht: Wichtig: Wer aber am Abend ausgeht und Alkohol und Zigaretten konsumiert, muss einen Ausweis dabei haben, um das Alter nachweisen zu können. Das geht auch mit Jugendkarten wie der "4youCard". Tabakkonsum: Seit dem 1. Februar 2019 ist der Tabakkonsum unter 18 Jahren verboten....