Fahrtkostenzuschuss
Noch bis 31. Oktober Antrag auf Fahrtkostenzuschuss einreichen
Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro werden mit der Arbeitnehmerförderung vom Land Kärnten gefördert. Anträge können noch bis 31. Oktober gestellt werden. KÄRNTEN. Anspruch auf die Förderung haben Arbeitnehmer, mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Dabei darf das steuerpflichtige Einkommen 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird rückwirkend gewährt. Auch Lehrlinge und berufstätige...