Vorbestrafter machte Ärger
Urteil gegen Schreckgespenst rechtskräftig
Mit seiner „vollen Berufung“ gegen den Schuldspruch und die Strafe der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer blitzte ein 60-Jähriger in höchster Instanz ab. Lediglich die bedingte Freiheitsstrafe reduzierte sich von fünf auf vier Monate, die Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro) muss das Schreckgespenst einer Wirtin aus dem Bezirk Tulln aufgrund der Rechtskräftigkeit des Urteils bezahlen. Vorbestrafter vor GerichtIm Sommer des vergangenen Jahres stand der, in Deutschland...