Langschlag
Feuerwerke im Ortsgebiet sind generell verboten
Das Zünden von Feuerwerken ab der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich nicht erlaubt. Missachten wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahnet. LANGSCHLAG. Die Gemeinde Langschlag bittet die Bevölkerung um Zurückhaltung und Verantwortungsbewusstsein bei der Verwendung von Knall- und Feuerwerkskörpern, speziell in der Silvesternacht. "Es wurden vermehrt Beschwerden eingebracht, dass teilweise direkt über Siedlungsgebiet Feuerwerkskörper abgeschossen wurden und Schäden an Gebäuden und...