tirol kliniken
Neue Besuchsregeln an den tirol kliniken

BesucherInnen und Begleitpersonen müssen künftig vor Betreten einer Krankenanstalt der tirol kliniken einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung). | Foto: Pixabay/corgaasbeek (Symbolbild)
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  • BesucherInnen und Begleitpersonen müssen künftig vor Betreten einer Krankenanstalt der tirol kliniken einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung).
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TIROL. Wer dieser Tage stationär in einer der tirol kliniken aufgenommen ist, muss mit eingeschränkten Besuchen rechnen. In der 3. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind einige Änderungen bei den Besuchsregelungen vorgesehen, wie die tirol kliniken informieren. 

Was ändert sich?

BesucherInnen und Begleitpersonen müssen künftig vor Betreten einer Krankenanstalt der tirol kliniken einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung). Die Regelung gilt auch für Eltern und andere Begleitpersonen von Kindern.

Diese Maßnahme ist vom Gesetzgeber vorgegeben und gilt zusätzlich zu den Besuchsregelungen der einzelnen Standorte der tirol kliniken, wie sie auf den Webseiten ersichtlich sind.

Am Standort Hochzirl-Natters gelten Beispielsweise folgende Regelungen. | Foto: Privat
  • Am Standort Hochzirl-Natters gelten Beispielsweise folgende Regelungen.
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Um Probleme beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses zu vermeiden, wird den BesucherInnen und Begleitpersonen empfohlen, sich vorab über die geltenden Regeln der jeweiligen Krankenanstalt zu informieren.
 
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BesucherInnen und Begleitpersonen müssen künftig vor Betreten einer Krankenanstalt der tirol kliniken einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung). | Foto: Pixabay/corgaasbeek (Symbolbild)
Am Standort Hochzirl-Natters gelten Beispielsweise folgende Regelungen. | Foto: Privat
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