LPD Tirol
Arbeitsgespräch zur neuen Gewaltschutznovelle
TIROL. Am 26.08.2021 lud die LPD Tirol das Land Tirol, den Psychosozialen Pflegedienst Tirol und das Gewaltschutzzentrum als Systempartner anlässlich der Gewaltschutznovelle zu einem Arbeitsgespräch ein. Hier gibt es die Ergebnisse:
Was beinhaltet die Gewaltschutznovelle?
Ab 01.September 2021 gibt es eine verpflichtende Präventionsberatung für weggewiesene Personen. Diese wichtige Beratungsmaßnahme wird in Tirol durch die NGO „Psychosozialer Pflegedienst Tirol“ durchgeführt.
Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Gefährder, gegen die gemäß Sicherheitspolizeigesetz ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, innerhalb von fünf Tagen bei der Beratungsstelle für Gewaltprävention melden. Innerhalb von 14 Tagen muss es zu einer sechssündigen Gewaltpräventionsberatung in der Beratungsstelle für Gewaltprävention kommen. Wer sich bei der Beratungsstelle nicht meldet, bei dem Termin nicht erscheint oder nicht aktiv am Beratungsgespräch teilnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Arbeitsgespräch zur Gewaltschutznovelle
Anlässlich der Gewaltschutznovelle lud die LPD Tirol kürzlich das Land Tirol, den Psychosozialen Pflegedienst Tirol und das Gewaltschutzzentrum als Systempartner zu einem Arbeitsgespräch ein.
„In Tirol gibt es 150 Präventionsbeamte, davon sind 100 Beamte besonders für Gewaltprävention geschult. Unser gemeinsames Ziel ist ein umfassender Opferschutz.“,
wie die Leiterin des LKA Tirol Oberst Katja Tersch, B.A. M.A. das gemeinsame Ziel erläutert.
Begrüßt wird die neue Gewaltschutznovelle auch von der stellvertretenden Leiterin des Gewaltschutzzentrums in Tirol, MMag. Andrea Laske:
„Auch wir freuen uns über eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Tirol. Auch wenn die Arbeit mit dem Täter sehr wichtig ist, steht für uns immer der Schutz des Opfers an erster Stelle.“
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