Corona-Lockerungen
Hochfahren der Rehabilitationseinrichtungen

Die Rehabilitationszentren sollten ihre Tätigkeiten auch wieder hochfahren, empfiehlt der Bund.  | Foto: Pixabay/klimkin (Symbolbild)
  • Die Rehabilitationszentren sollten ihre Tätigkeiten auch wieder hochfahren, empfiehlt der Bund.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Die Maßnahmen gegen das Coronavirus schloss auch die Schließung von privaten Krankenanstalten, Sanatorien und Rehabilitationseinrichtungen ein. Mit den nun laufenden Lockerungen, empfahl der Bund das langsame Hochfahren dieser Einrichtungen. Begrüßt wurde dies von LR Tilg. Seit Freitag ist die schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeiten der Einrichtungen wieder möglich. 

Wiederaufnahme der Tätigkeiten

Der Bund empfahl kürzlich, dass auch die privaten Krankenanstalten, Sanatorien und Rehabilitationseinrichtungen wieder die Möglichkeit des langsamen Wieder-Hochfahrens nutzen. Seit dem 1. Mai könnten die Einrichtungen wieder arbeiten. 

"Nun können weitere Schritte eingeleitet werden, um wieder in Richtung Regelversorgung zu gelangen. Das betrifft Sanatorien, private Krankenanstalten und Reha-Einrichtungen“,

ergänzt Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.

Vorübergehende Notkrankenstationen

In der akuten Phase der Pandemie dienten die Reha-Einrichtungen Münster und die private Krankenanstalt Med-Alp in Imst als Notkrankenstationen für PatientInnen, die nicht unbedingt einer Behandlung im Krankenhaus bedurften, aber dennoch eine Gesundheits- bzw. pflegerische Betreuung benötigten.
Jetzt soll eine schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeiten in Abstimmung mit den öffentlichen Krankenanstalten erfolgen. Dabei sollen Leistungen, die von erhöhter medizinischer Dringlichkeit sind, sollen priorisiert werden. Natürlich soll die Deckung des Bedarfs Anschlussheilverfahren in den Reha-Einrichtungen gewährleistet sein.

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