Unklarheiten beim Schulstart
Mit dem Vierpunkteplan ins neue Schuljahr

Wie wird der Schulstart für die Tiroler Schüler aussehen? | Foto: Symbolbild (Pixabay)
  • Wie wird der Schulstart für die Tiroler Schüler aussehen?
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Bis zum Schulstart sind es nur noch wenige Wochen, doch wie wird der Ablauf für Tausende Schüler in diesem Jahr aussehen? Die BEZIRKSBLÄTTER haben bei der Bildungsdirektion Tirol nachgefragt.

TIROL. Die Sommerferien neigen sich langsam dem Ende zu und schon bald werden zahlreiche Tiroler Schülerinnen und Schüler wieder die Schulbank drücken. Mit einem Vierpunkteplan sollen die heimischen Schulen im Herbst sicher in den Unterricht starten. Dieser besteht aus einem Frühwarnsystem, PCR- und Antigen-Testungen, Impfungen und Luftreinigern. Doch wie steht es um die Maskenpflicht bei SchülerInnen und Lehrpersonen? „In den ersten zwei Schulwochen gibt es eine `Sicherheitsphase. Für diese gilt, dass alle (Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen und Verwaltungsbedienstete) außerhalb der Klassenräume eine Maske tragen. Ungeimpfte Lehrkräfte tragen die Maske auch im Klassenraum. Ob nach der Sicherheitsphase weiter Masken getragen werden müssen, hängt von der allgemeinen Risikolage ab", erklärt Bernhard Deflorian von der Bildungsdirektion Tirol. Im Falle eines aufkommenden Clusters wird die Gesundheitsbehörde entscheiden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Testungen bleiben

Die Testpflicht für einen Schulbesuch bleibt auch in diesem Herbst erhalten. Die Tests finden dreimal pro Woche statt. Das Angebot der Antigen-Tests wird erweitert um das Angebot von PCR-Tests (einmal wöchentlich). Unter dem Motto: „Alles spült“ wird eine Lösung im Mund gespült (nicht gegurgelt), um eine Aerosolbildung zu vermeiden, teilt die Bildungsdirektion auf Nachfrage mit. Für geimpfte Schülerinnen und Schüler entfällt diese, auf Basis eines gültigen Nachweises. Eine freiwillige Teilnahme ist aber möglich. Negative Testergebnisse sowie eine erfolgte Impfung werden wie im vergangenen Schuljahr im Corona-Testpass mit einem Ninja-Sticker festgehalten. Dieser gilt für Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren bei externen Stellen als gültiger Nachweis einer Testung/Impfung (Impfungen sind erst ab 12 Jahren möglich).

Lüftungsanlagen in Schulen

Ein starker Luftwechsel kann die Ansteckungsgefahr reduzieren. Ein schneller Luftaustausch durch regelmäßiges Querlüften wird empfohlen. In Gebäuden, wo das Lüften nicht ausreichend möglich ist, möchte man Lüftungsanlagen installieren. Der Bund investiert dazu 10 Millionen Euro in Belüftungsanlagen. Welche Schulen eine Belüftung erhalten werden, wird momentan von den Behörden ermittelt. „Derzeit laufen die Erhebungen an den Schulen, in welchen Klassenräumen sich die Fenster nicht zum Stoß- und Querlüften eignen. Für die Anschaffung sind die jeweiligen Schulerhalter verantwortlich", so Deflorian. Schulschließungen möchte man um jeden Preis verhindern, der Präsenzunterricht soll stattfinden.

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