ÖGB Tirol
Wie schütze ich mich im Betrieb vor Corona?

Grundsätzlich sollte als Priorität die Einhaltung des Mindestabstands gelten, genauso wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth.  | Foto: ÖGB Tirol
  • Grundsätzlich sollte als Priorität die Einhaltung des Mindestabstands gelten, genauso wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth.
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TIROL. Mit den Corona-Lockerungen kehren einige ArbeitnehmerInnen wieder zurück zu ihrem Arbeitsplatz und beenden das Home-Office. Doch wie schützt man sich im Betrieb korrekt vor Corona? Der ÖGB Tirol hat eine Liste von Maßnamen zusammengestellt, wie man mögliche Infektionen vermeiden kann. 

Ansteckungsgefahr erheblich minimieren

Grundsätzlich sollte als Priorität die Einhaltung des Mindestabstands gelten, genauso wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Doch auch das regelmäßige Händewaschen mit Seife sowie das Benutzen von Desinfektionsmitteln darf keinesfalls vergessen werden. 

„Ganz wichtig: regelmäßige Reinigung aller Oberflächen sowie häufiges Lüften!“

Für nicht auszuschließen hält der ÖGB-Vorsitzende räumliche Maßnahmen wie Trennwände aus Plexiglas oder Bodenmarkierungen. 

Organisatorische Maßnahmen

Doch nicht nur diese "Grundregeln" und bauliche Maßnahmen können das Infektionsrisiko verringern. Wohlgemuth schlägt ein Arbeiten in fixen Teams vor, wie zum Beispiel die Staffelung des Arbeitsbeginns, so könnte schon einmal der Abstand im Umkleidebereich eingehalten werden. Er empfiehlt zudem, Konzepte für AußendienstmitarbeiterInnen zu erarbeiten. Hausfremde Personen sollten unbedingt über die im Betrieb geltenden Maßnahmen informiert werden.

Bei verwendeten Werkzeug sollte dieses nach Möglichkeit regelmäßig gereinigt werden, insbesondere vor der Übergabe an andere Personen.

"Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren ent­stehen“,

so Wohlgemuth.

Regelmäßiges Wechseln von MNS-Masken während der Arbeit

Philip Wohlgemuth fordert bezahlte Pausen für alle, die mit MNS-Masken (Mund-Nasen-Schutzmasken) arbeiten müssen. Einerseits verlieren die Masken aufgrund der Durchfeuchtung nach wenigen Stunden ihre Wirksamkeit, andererseits soll ein kurzes Durchatmen ermöglicht werden, so Philip Wohlgemuth.

„Wenn Beschäftigte bemerken, dass die Schutzmaske durchfeuchtet ist, müssen sie diese wechseln, nicht zuletzt zum Schutz der Kundschaft. Während der Wechsel schon bei normaler körperlicher Aktivität spätestens nach drei Stunden erfolgen sollte, kann dies bei erhöhter körperlicher Belastung oder bei Hitze schon wesentlich früher der Fall sein.“ (Philip Wohlgemuth)

Verpflichtende, bezahlte Pausen

Aus diesem Grund seien regelmäßige Pausen notwendig, aber auch um zwischendurch mal Durchatmen zu können. Diese Pausen sollen verpflichtend und bezahlt sein, so Philip Wohlgemuth. Sonderempfehlungen des Arbeitsinspektorats gelten für Schwangere:

„Werdende Mütter sollten darauf achten, dass die durchgehende Tragedauer einer MNS-Maske eine Stunde nicht übersteigt. Danach wird eine Pause empfohlen!

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