Coronavirus
Amtsbetrieb in den BHs weiterhin eingeschränkt möglich

Der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung wird auch in der kommenden Zeit weiterhin eingeschränkt möglich sein.  | Foto: Land Tirol
  • Der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung wird auch in der kommenden Zeit weiterhin eingeschränkt möglich sein.
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TIROL. Der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung wird auch in der kommenden Zeit weiterhin eingeschränkt möglich sein.

Amtsbetrieb weiterhin eingeschränkt möglich

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen wird der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung und in den Bezirkshauptmannschaften weiterhin nur eingeschränkt möglich sein. Der Parteienverkehr ist daher nur für dringende Angelegenheiten vorgesehen, also für all jene Anliegen, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können.

 „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung sowie in den Bezirkshauptmannschaften sind bemüht, Serviceleistungen in gewohntem Ausmaß anzubieten – aktuell ist dies aber ausschließlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen möglich.“ (Landesamtsdirektor Herbert Forster)

Sicherheits- und Hygienemaßnahmen

  • Amtsgebäude dürfen nur einzeln und unter vorheriger Terminvereinbarung betreten werden
  • Terminvereinbarung kann per Mail oder Telefon erfolgen. (Ausnahmen gibt es in einigen Bezirkshauptmannschaften)
  • Die Kontaktdaten aller eintretenden BürgerInnen werden namentlich festgehalten um ein etwaiges Contact Tracing lückenlos zu gewährleisten.
  • Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der Amtsgebäude ist stets verpflichtend.
  • Hände sollten bei den Desinfektionsspendern desinfiziert werden
  • Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter ist einzuhalten
  • Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder Geruchs- oder Geschmacksverlust ist das Betreten untersagt.
  • Es wird gebeten, den Anordnungen des Sicherheitspersonal in den Eingangs- und Empfangsbereichen Folge zu leisten.

„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an oberster Stelle, deshalb sind die aktuellen Maßnahmen unerlässlich. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko innerhalb der Amtsgebäude deutlich reduzieren und einen möglichst sicheren Parteienverkehr in der Tiroler Landesverwaltung und an unseren Bezirkshauptmannschaften gewährleisten.“ (Herbert Forster)

Kontaktmöglichkeiten der Bezirkshauptmannschaften

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Bezirkshauptmannschaft Imst

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

Bezirkshauptmannschaft Reutte

Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

Bezirkshauptmannschaft Lienz

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