Gewaltschutz
Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche

Schon die UN-Kinderrechtekonvention besagt, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Gewalt aufzuwachsen. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat in Österreich mittlerweile Verfassungsrang. | Foto: Pixabay/ninocare (Symbolbild)
  • Schon die UN-Kinderrechtekonvention besagt, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Gewalt aufzuwachsen. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat in Österreich mittlerweile Verfassungsrang.
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TIROL. Auch wenn es einen starken rechtlichen Gewaltschutz gibt, ist noch immer jedes vierte Kind in Österreich von Gewalt betroffen. Deswegen richtet sich die aktuelle Phase der Gewaltschutzkampagne des Landes gezielt an Kinder und Jugendliche.

Ein Recht darauf ohne Gewalt aufzuwachsen

Schon die UN-Kinderrechtekonvention besagt, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Gewalt aufzuwachsen. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat in Österreich mittlerweile Verfassungsrang. Damit besteht rechtlich ein starker Gewaltschutz, doch noch immer sieht es hinter vielen Türen in Österreich anders aus. Jedes vierte Kind ist nach wie vor von Gewalt betroffen. 

„Wir wissen immer mehr über die unterschiedlichen Formen der Gewalt und ihre gravierenden Folgen für Kinder. Und doch verschließt unsere Gesellschaft bis heute oft davor die Augen“,

mahnt Landesrätin Fischer

Aufklärungs- und Informationskampagne

Um gegen bestehende Gewalt gegen Kinder vorzugehen, rief das Land Tirol eine Aufklärungs- und Informationskampagne ins Leben.

„Auch Kinder und Jugendliche werden angesprochen – ihnen soll bewusstgemacht werden, dass jegliche Gewalt gegen sie nicht ok ist und dass es Unterstützung gibt“,

betont LRin Fischer. Aus diesem Grund richtet sich die Kampagne – vor den Eltern und Erziehungsberechtigten – aktuell direkt an die Kinder und Jugendlichen.

Eine starke Vertretung für Kinder und Jugendliche, die sich für deren Rechte einsetzt, ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol.

„Als Kinder- und Jugendanwaltschaft ergreifen wir Partei für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land, vertreten ihre Interessen und beraten kostenlos, anonym und vertraulich“,

berichtet Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser.

Bei Gewalt oder sexuellen Missbrauch bzw. Missbrauchsverdacht ist der Kinderschutz Tirol der Tiroler Kinder und Jugend GmbH die erste Anlaufstelle.

„Kinderschutzarbeit ist dann notwendig, wenn es konkrete Hinweise auf sexuelle, körperliche oder psychische Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt, bzw. auch dann, wenn ein Verdacht besteht, dass Kinder oder Jugendliche nicht ausreichend geschützt sind. “,

berichtet Petra Sansone, Geschäftsführerin der Tiroler Kinder und Jugend GmbH.

Nähere Informationen unter www.tirol.gv.at/gewaltfrei

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