Lärmschutz
Mehr finanzielle Mittel dank Änderung des Asfinag-Gesetzes
Das Land erhöhte kürzlich die Gelder für den Lärmschutz. Auch Gemeinden können sich freuen. Ihren Beitrag für Lärmschutzmaßnahmen reduzierte man von 50 auf 25 Prozent. Für die Maßnahmen entlang der Autobahn im Wipptal bringt die Änderung des Asfinag-Gesetzes zusätzliche 40 Millionen Euro.
TIROL. Um die Tiroler Bevölkerung und ihr unmittelbares Wohnumfeld vor Straßenverkehrslärm zu schützen, setzt das Land Tirol eine neue Initiative.
„Lärmschutzmaßnahmen entlang von Landesstraßen B und L werden seitens des Landes nunmehr generell mit 75 Prozent unterstützt“,
sieht Straßenbaureferent LHStv Josef Geisler eine wesentliche Verbesserung.
Gemeinden mit extremen Durchzugsverkehr besonders unterstützt
Zwischen einem Drittel und der Hälfte der Kosten mussten die Gemeinden bisher selbst tragen, wenn es um Lärmschutzmaßnahmen ging.
Gemeinden, die an Straßenabschnitten liegen, an denen der Anteil des Durchzugsverkehrs mit über 90 Prozent besonders hoch ist, werden zusätzlich unterstützt. Dies ist derzeit etwa in gewissen Abschnitten der B 100 Drautalstraße, der B 171 Tiroler Straße, der B 179 Fernpassstraße, der B 169 Zillertalstraße, der B 181 Achenseestraße, der B 183 Stubaitalstraße und der L 236 Mötzer Straße der Fall und wird bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen künftig mit aktuellen Verkehrsdaten berücksichtigt.
35 Kilometer Lärmschutzwände entlang von Landesstraßen gibt es derzeit in Tirol. Zusätzlich konnten in den vergangenen Jahren durch Umfahrungsprojekte wie die Umfahrung Scharnitz substanzielle Verbesserungen im Lärmschutz erzielt werden. Neue Projekte für die Errichtung von Lärmschutzwänden befinden sich derzeit an der B 183 Stubaitalstraße, der B 169 Zillertalstraße, der B 181 Achenseestraße und der L 236 Mötzer Straße in Bearbeitung.
Änderung des Asfinag-Gesetzes
Dank der Änderung des Asfinag-Gesetzes konnten mehr finanzielle Mittel für den Lärmschutz entlang der Autobahn im Wipptal lukriert werden.
"Mit Beschluss im Nationalrat erhalten die Wipptaler Gemeinden künftig mehr Geld aus den Mauteinnahmen. So stehen in den nächsten zehn Jahren zusätzliche 40 Millionen Euro für den Kampf gegen die Verkehrsbelastung und für Lärmschutz-, Gesundheits- und Umweltmaßnahmen im Wipptal zur Verfügung“,
betont LHStv Geisler.
Installation von Schallschutzfenster
Schallschutzfenster kommen vor allem zum Einsatz, wenn die Errichtung von Lärmschutzwänden unverhältnismäßig oder nicht möglich ist. Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes werden solche passiven Maßnahmen zur Erhöhung des Schallschutzes entlang von Landesstraßen aktiv gefördert.
Ab einem Lärmgrenzwert von 60 Dezibel wird der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie von Schalldämmlüfternmit Wärmerückgewinnung mit einem Einmalzuschuss von 30 Prozent oder einem Annuitätenzuschuss von 40 Prozent finanziell unterstützt.
Die Beantragung einer Förderung ist für alle Gebäude entlang von Landesstraßen (B und L) möglich, die ganzjährig bewohnt und mindestens zehn Jahre alt sind.
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