Alpenkonvetion vs. Tunnellösung
Politischer Schlagabtausch um Fernpasslösung

Sind Scheiteltunnel und Ausbau Lermooser Tunnel ein Widerspruch zur Alpenkonvention? | Foto: Reichel
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Die Umweltschutzorganisation CIPRA sieht in den Tunnellösungen Scheiteltunnel und Ausbau Lermooser Tunnel einen Widerspruch zur Alpenkonvention. Unterstützung gibt es von den Grünen. Das Land Tirol sieht in der Umsetzung des Fernpass-Pakets keinen Ausbau der Infrastruktur und sagt klar Nein zu neuer Transitroute.

INNSBRUCK. "Der geplante Bau des Scheiteltunnels sowie der Ausbau des Lermooser Tunnels sind nicht mit Art 11 Abs 1 des VP der AK vereinbar. Die genannten weiteren geplanten Maßnahmen sind mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention vereinbar." So lautet das Ergebnis einer Einschätzung von CIPRA nach einer Anfrage von LA Gebi Mair. In aller Deutlichkeit weist die Tiroler Landesregierung die Annahmen der ehrenamtlichen Rechtsservicestelle der Alpenkonvention (CIPRA) zurück, wonach der Bau des Fernpasstunnels zu einem Kapazitätsausbau der gesamten Fernpassstrecke führe und damit als Widerspruch zur Alpenkonvention stehe.

„Die ehrenamtliche Rechtsservicestelle der Alpenkonvention geht bei ihrer Einschätzung von praxisfernen und teils rein theoretischen Annahmen aus, die mit der Praxis nichts zu tun haben. Weder der Fernpasstunnel, noch die zweite Röhre des Lermooser Tunnels führen zu einer Kapazitäts- und Leistungssteigerung auf der gesamten Fernpassstrecke. Im Gegenteil: Wir setzen gemeinsam mit den Standortgemeinden ein Fernpass-Paket um, welches die Verkehrsflüssigkeit und -sicherheit verbessert – von einem Ausbau kann in keinster Weise die Rede sein. Dass sogar die zweite Röhre des Lermooser Tunnels als ‚Ausbau‘ tituliert wird, ist ein Affront gegen die vom Ausweich- und Umleitungsverkehr geplagte Bevölkerung im Ehrwalder Becken. Die zweite Röhre des Lermooser Tunnels ist notwendig, um die heute geltenden Sicherheitsstandards zu erreichen, die untertunnelte Verbindung aufrechtzuerhalten und einen Verkehrskollaps im Ehrwalder Becken zu verhindern. Zudem gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen, um umliegende Ortschaften und Regionen weiter zu entlasten. Man denke hier zum Beispiel an die bestehenden Verkehrsdosieranlagen in Reutte, Vils und das Dosiersystem im Bereich des Lermooser Tunnels. Hier wird geprüft, ob die Zahl der Fahrzeuge pro Stunde nochmals verringert werden kann. Auch die Kontrollen des 7,5t-Fahrverbots für LKW sollen weiter intensiviert werden. Diese Maßnahmen sind für die Landesregierung entscheidend und ein wesentlicher Teil der Fernpass-Strategie“, erklärt LHStv Josef Geisler.

Rechtsgutachten widersprechen Rechtsmeinung

Um zu klären, dass es sich beim Bau des Fernpasstunnels eben nicht um eine Leistungs- und Kapazitätssteigerung und damit um einen Ausbau zu einer hochrangigen Straße handelt, und dass das derzeit geltende 7,5t-LKW-Fahrverbot aufrechterhalten werden kann, hat das Land Tirol bereits in den Jahren 2014, 2018 und 2019 drei Rechtsgutachten von ausgewiesenen Rechtsexperten eingeholt (transparent einsehbar unter www.tirol.gv.at/fernpass | Bereich „Maßnahmenbündel“). Alle drei Gutachten sind sich einig, dass ein Bau des Fernpasstunnels nicht zu einem Fall des 7,5t-Fahrverbots führen würde, sondern das Fahrverbot weiter bestehen bleiben kann. EU-Rechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck betont: „Die Umsetzung des Fernpass-Pakets entspricht den Bestimmungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention. Sowohl der Bau des Fernpasstunnels als auch die zweite Röhre des Lermooser Tunnels dienen primär der Straßenverkehrssicherheit und nicht einer Kapazitätserweiterung. Zusätzlich ist die Fernpassstraße keine ‚hochrangige Straße‘ im Sinne des Verkehrsprotokolls und auf den inneralpinen Verkehr beschränkt. Die vom Land Tirol geplanten Maßnahmen sind rechtlich fundiert und mit den Zielen der Alpenkonvention vereinbar.“ Der renommierte Universitätsprofessor Arno Kahl vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck schreibt in seinem Gutachten darüber hinaus zu möglichen Bedenken betreffend Einhaltung der Alpenkonvention:
„Die Fernpassstraße ist auch nach Errichtung des Scheiteltunnels weder eine Autobahn noch eine mehrbahnige, kreuzungsfreie Straße noch eine in ihrer Verkehrswirkung vergleichbare Straße.“

„Die Fernpassstraße ist derzeit keine hochrangige Straße im Sinne des Art 11 Abs 2 VP. Sie würde auch durch die Errichtung des Scheiteltunnels nicht zu einer hochrangigen Straße werden. Daher sind sowohl Art 11 Abs 1 als auch Abs 2 VP nicht auf die Realisierung des Tunnels anwendbar und stehen dieser somit nicht im Weg.“

Auch zum 7,5t-Fahrverbot für LKW ist Professor Kahl ebenso deutlich: „Auch im Falle der Realisierung des Fernpassscheiteltunnels darf das Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen aufrechterhalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sprechen vor dem Hintergrund der durchgeführten verkehrlichen Sachverständigenanalysen sogar für eine rechtliche Pflicht der Aufrechterhaltung des LKW-Fahrverbots auch nach der Tunnelerrichtung.“ Landesbaudirektor Christian Molzer erläutert fachlich, dass die Umsetzung des Fernpass-Pakets eben nicht dazu führt, dass die Fernpassstraße zu einer hochrangigen Straße wird. „Die Fernpassstraße wird auch nach dem Bau des Fernpasstunnels nach wie vor beinahe auf der gesamten Länge mit einem Fahrstreifen pro Richtung geführt. Durch die Umsetzung des Fernpass-Pakets ergibt sich also keine Leistungssteigerung auf der B 179 Fernpassstraße. Zudem bleiben auf der Strecke mehrfach Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch Taleinschnitte bedingt sind, in denen die Straße nur enge Kurvenradien aufweist, bestehen. Die Verkehrswirkung ist damit in keinem der relevanten Punkte ähnlich einer Autobahn, Schnellstraße oder vergleichbaren hochrangigen Straße“, führt der Landesbaudirektor aus.

Das Dossier zum Fernpass-Paket auf MeinBezirk finden Sie hier

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten rechtlichen, als auch fachlichen Absicherung wird das Land Tirol an der Umsetzung des Fernpass-Pakets weiter festhalten. Umwelt- und Verkehrslandesrat René Zumtobel sagt: „Die aktuelle Verkehrssituation entlang des Fernpasses ist allen voran für die Bevölkerung der Bezirke Reutte und Imst unzumutbar. Nichts zu tun, ist keine Lösung. Der Tiroler Landesregierung geht es beim Fernpass-Paket um die Erhöhung der Verkehrssicherheit und darum, diese zentrale Verbindung zwischen dem Außerfern und dem Inntal für die Anwohnerinnen und Anwohner planbarer zu machen. Wir sagen klar nein zu einer neuen Transitroute und halten am 7,5t-Fahrverbot für LKW fest. Wir setzen uns zudem für den Bau eines Fernpass-Bahntunnels ein, der von der Bundesregierung umgesetzt werden muss.“
Bei all den Maßnahmen gelte es nun noch mehr als bisher, mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen. „Wir werden weiterhin sachlich informieren und sprechen uns klar für ein Miteinander aus. Unser erklärtes Ziel ist es, das Fernpass-Paket gemeinsam mit der Bevölkerung umzusetzen und die Vorort-Mobilität, sowie die Anbindung Außerfern-Inntal für unsere Bevölkerung langfristig sicherzustellen.“ So werden laufend zahlreiche Anregungen aus der Bevölkerung geprüft – unter anderem ist dies beispielsweise die Erweiterung der Regiobuslinie Reutte – Innsbruck oder auch eine Fußgänger- und Radbrücke bei Biberwier.

Fernpassstraße GmbH

Damit auch die Planungen für die Mautinfrastruktur fortgesetzt werden können, beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich auch die Gründung der Fernpassstraße GmbH. Sie wird künftig auch für den Erhalt der B 179 Fernpassstraße verantwortlich zeichnen. Die Geschäftsführung der Fernpassstraße GmbH wird in Kürze ausgeschrieben.

Widerspruch zur Alpenkonvention

Die ehrenamtlichen Rechtsexpert:innen der Rechtsservicestelle Alpenkonvention, koordiniert von CIPRA Österreich, haben sich auf Anfrage mit dem Tiroler Fernpass-Paket und dessen Vereinbarkeit mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (VP) auseinandergesetzt. Das Ergebnis: Der geplante Bau des Scheiteltunnels sowie der zweiten Röhre des Lermooser Tunnels sind nicht mit Art 11 Abs 1 VP vereinbar. Die zusätzlich geplanten Maßnahmen wie die Einführung weiterer Abfahrverbote, die Errichtung von Dosierampeln, Unterführungen, Lärmschutzwänden und einer Fernpassmaut seien hingegen vereinbar. Ein wesentlicher Bestandteil des Protokolls liegt im Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr. In ihrem Gutachten macht die Rechtsservicestelle Alpenkonvention deutlich, dass der geplante Scheiteltunnel und der Bau der zweiten Röhre des Lermooser Tunnels eine Kapazitätserweiterung darstelle, wodurch die Attraktivität der Fernpassstraße B 179 gesteigert werde. Daran ändern bei entsprechend enger Auslegung des VP und seiner Ziele auch etwaige Dossierungsmaßnahmen nichts. Die B 179 (mit der B 189) verbindet die deutsche A 7 und die österreichische A 12 (Inntalautobahn) und ermöglicht eine Überquerung des Alpenhauptkamms über die A 13 Brennerautobahn oder den Reschenpass sowie in weiterer Folge die italienische A 22. Mit der Umsetzung dieser Projektbestandteile liege damit ein unzulässiger (Aus-)Bau einer neuen hochrangigen Straße für den alpenquerenden Verkehr vor und verletze das Verkehrsprotokoll.

Zukunftsorientierte Verkehrskonzepte benötigt

Die Bedürfnisse nach zusätzlichen Transportkapazitäten - insbesondere für den Ziel- und Quellverkehr - wären durch einen Neu- und Ausbau der Bahninfrastruktur deutlich effektiver erfüllbar. „Das Beispiel des Fernpass-Pakets zeigt neben weiteren neuralgischen Verkehrsknotenpunkte in den Alpen, dass die Möglichkeiten für den weiteren Ausbau hochrangiger Straßenverkehrsinfrastruktur im Alpenraum nicht nur verkehrsstrategisch zu hinterfragen sind, sondern auch dem völkerrechtlichen Übereinkommen keine neuen alpenquerenden Straßen zu errichten zuwiderlaufen. Die grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit im Sinne des Verkehrsprotokolls werden weiter an Bedeutung zunehmen, um den Verkehr entsprechend zu steuern und auf umweltschonende Verkehrsmittel zu verteilen“, so Stephan Tischler, Vorsitzender von CIPRA Österreich. Es benötige neben zahlreicher politischer Absichtserklärungen auch eine konsequente Umsetzung entsprechender Maßnahmen, um den Verkehr in den Alpen raum- und umweltverträglicher abzuwickeln. Dazu zählt am Fernpass neben verkehrssteuernden Maßnahmen auf der Straße auch der Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr. Nur so ist langfristig eine Entlastung der Bevölkerung und eine vom Straßenverkehr unabhängige Anbindung des Außerferns möglich.

Grüne: Projektstopp

„Das Fernpass-Paket ist eindeutig gesetzwidrig“, sieht LA Gebi Mair in einer Aussendung eine Polit-Bombe in Tirol. Die Rechtsservicestelle der Alpenkonvention, die von der Bundesregierung finanziert wird und unabhängig entscheidet, hat das Gutachten auf Anfrage des Klubobmanns der Tiroler Grünen Gebi Mair erstellt. „Tirol hat sich bisher besonders zur Alpenkonvention bekannt, die als internationale Organisation ihren Sitz in Innsbruck hat. Nun wird eindeutig festgestellt, dass die Tunnelpläne über 500 Millionen Euro zu einer neuen hochrangigen alpenquerenden Straße führen. Das ist nach der Alpenkonvention verboten, weil keine neuen Transitrouten durch die Alpen entstehen sollen“, erklärt Gebi Mair. Dabei sei es unerheblich, wenn die Landesregierung hoch und heilig verspreche das 7,5 Tonnen-Limit für Lkws halten zu wollen. Der Infrastrukturbau selbst ist gesetzwidrig. Damit sind aus Sicht der Grünen auch die bisherigen veralteten Privatgutachten des Landes hinfällig, die Schlupflöcher in der Alpenkonvention gesucht hatten. "Wir Grüne haben den offiziellen Weg gewählt und haben es nun schwarz auf weiß: die Fernpass-Tunnels sind gesetzwidrig“, so Gebi Mair. Die Grünen erwarten nun die Notbremse für den „Fernpass-Murks“, wie ihn Gebi Mair nennt.

Für Verkehrsentlastung

Für die Regierungskoalition in Tirol ist die Umsetzung des Fernpass-Pakets beschlossene Sache, daran wird auch weiterhin festgehalten, stellt VP Tirol Landesgeschäftsführer Florian Klotz klar. „Seit Monaten versucht die Opposition, das Fernpass-Paket und damit die bestmögliche Entlastung der Bevölkerung der Bezirke Reutte und Imst zu konterkarieren. Nun werden Stellungnahmen herangezogen, die allerdings am Kern des Pakets vorbeigehen – denn mit der Umsetzung des Fernpasspakets wird keinesfalls eine neue Transitroute geschaffen. Die Landesregierung lässt sich von der Umsetzung des Fernpass-Pakets nicht abbringen und rückt heute keinen Millimeter von ihren Plänen am Fernpass ab. Denn uns allen geht es darum, die Bevölkerung zu entlasten.“ In dieselbe Kerbe schlägt VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf angesichts der Tatsache, dass sich der Grüne Klubobmann gegen das Fernpass-Paket der Landesregierung ausspricht, stellt er klar: „Der Fernpass wird definitiv nicht zu einer neuen Transitroute ausgebaut. Wir werden nicht müde werden, das zu betonen – vor allem auch im direkten Kontakt mit der Bevölkerung vor Ort. Da kann die Opposition noch hundert Mal irgendwelche Märchen von Tonnagelimits und Kapazitätsausbau erzählen, nur weil man es oft genug wiederholt wird es deshalb auch nicht wahr. Wer sich gegen dieses Maßnahmenbündel ausspricht, stellt sich damit gegen die verkehrsgeplagte Bevölkerung“, so Wolf abschließend. 

Viele Menschen waren nach Nassereith zur Kundgebung im Umfeld des Behördenverfahrens zum Fernpass-Paket gekommen. | Foto: Agnes Dorn
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Viele Menschen waren nach Nassereith zur Kundgebung im Umfeld des Behördenverfahrens zum Fernpass-Paket gekommen. | Foto: Agnes Dorn
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