"L'amour toujours" im Visier der Justiz
Staatsanwaltschaft in Tirol ermittelte in fünf Fällen
- Vor 24 Jahren war „L’amour toujours“ von DJ Gigi D'Agostino ein absoluter Hit. Das "Umtexten" des bekannten Songs führte zu fünf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Tirol.
- Foto: BezirksBlätter/imkreis/Archiv
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Vor 24 Jahren war „L’amour toujours“ von DJ Gigi D'Agostino ein absoluter Hit. Ein Videoclip aus Deutschland, in welchem Gäste eines Erntedankfestes zum Lied die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ mitsingen, gilt als Beginn des Revivals als "Remigrationshymne". In Tirol wurde in fünf Fällen ermittelt.
INNSBRUCK. "Mehrere Zeugen berichten über einen Karaokeabend in der Innsbrucker Innenstadt am Dienstag, den 6.2.2024, an dem eine Gruppe von Clubbesuchern rassistische, menschenverachtende Parolen gerufen haben sollen. Die Aufforderung einiger Clubbesucher einzuschreiten, wurde von den Mitarbeitern der Bar und auch von den Türstehern mit Schulterzucken und mit den Worten, dass man nichts dagegen tun könne, beantwortet. Ein Türsteher soll sein Nichteinschreiten laut Gedächtnisprotokoll eines Clubbesuchers mit „Teil der Meinungsfreiheit“ begründet haben, teilte GR Mesut Onay damals in einer Aussendung mit. Auch in Uderns kam es im Juni 2024 bei einer Veranstaltung zum Umtexten des bekannten Liedes. Zeitweise wurde über ein Verbot des Songs auf verschiedenen Veranstaltungen nachgedacht bzw. vereinzelt auch umgesetzt. In einer Anfragebeantwortung teilt Justizministerin Anna Sporer den Grünen mit, welche Ergebnisse die Ermittlungen gebracht haben. In Tirol wurde in fünf Fällen ermittelt, es gab eine Verurteilung und vier Einstellungen.
- In einem Fall kam es zu einer Verurteilung am Landesgericht.
- Foto: OLG Breit
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Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einstellungen zu fremdenfeindlichen Texten zu "L'amour toujours"“ wird von der Justizministerin auf zwölf Seiten beantwortet. "Vorweg ist – vorbehaltlich der jeweils notwendigen Einzelfallprüfungen – aus rechtlicher Sicht festzuhalten, dass das Skandieren der angeführten Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand des § 3g Abs. 1 (bzw. Abs. 2) VerbotsG oder aber der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 StGB zu erfüllen, wobei es bei der Subsumption auf die jeweilige subjektive Tatseite ankommt. Es wäre auch die Erfüllung beider Tatbestände möglich."
- Justizministerin Anna Sporrer
- Foto: BKA/Andy Wenzel
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Fünf Verfahren in Tirol
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck berichtet über fünf Verfahren:In einem Verfahren aus dem Jahr 2024 wurde dem Beschuldigten das Verbrechen nach § 3g Abs. 1 und 2 VerbotsG unter anderem im Zusammenhang mit dem Singen der Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ unter gleichzeitiger Ausführung des Hitlergrußes zur Last gelegt. Nach Anklage durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck erfolgte eine Verurteilung durch das Landesgericht Innsbruck.
In einem weiteren Verfahren im Jahr 2024 war ein unbekannter Täter verdächtig, die Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ im Zusammenhang mit dem Abspielen des inkriminierten Liedes gesungen zu haben. Das Verfahren wurde mangels Nachweisbarkeit tatbildlichen Verhaltens nach § 283 Abs. 1 StGB, § 3g VerbotsG gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.
In einem Verfahren aus dem Jahr 2024 war das im Jahr 2023 erfolgte Versenden einer Videodatei gegenständlich, auf der die angezeigte Person zur Melodie „l'amour toujours“ die Phrasen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ grölte. Hinsichtlich eines der jugendlichen Beschuldigten wurde unter anderem wegen § 3g Abs. 1 VerbotsG mangels ausreichender Nachweisbarkeit tatvorsätzlichen Handelns mit Einstellung gemäß § 190 StPO vorgegangen. Hinsichtlich des jugendlichen Zweitbeschuldigten wurde von der weiteren Verfolgung wegen (weiterer) unter § 3g Abs. 1 VerbotsG zu subsumierender Taten gemäß § 203 Abs. 1 StPO (samt Auflage geeigneter Präventionsmaßnahmen zum Thema Nationalsozialismus) vorläufig zurückgetreten.
In einem Verfahren aus dem Jahr 2024 war gegenständlich, dass in einem Lokal in Innsbruck das Lied „l'amour toujours“ gespielt worden sei, zu welchem ein großer Teil der Gäste die Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen hat, wobei das Verfahren gegen eine bekannte Person (DJ) und unbekannte Personen geführt wurde. Das Verfahren gegen den bekannten Täter wegen § 3g Abs. 1 und 2 VerbotsG, § 283 Abs. 1 Z 1 StGB wurde gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt, da das Abspielen des Liedes durch den DJ keine strafbare Handlung darstellt. Hinsichtlich der unbekannten Personen konnten (ausgehend von einem vorgelegten Handyvideo) keine objektiven Beweise festgestellt werden, die eine strafrechtlich relevante Handlung begründen. Auch zu diesen wurde gemäß § 190 Z 1 StPO mit Verfahrenseinstellung vorgegangen.
Schließlich berichtet die Staatsanwaltschaft Innsbruck über ein Verfahren aus dem Jahr 2025, wonach zwei Personen verdächtig waren, sich wechselseitig mit dem Hitlergruß gegrüßt zu haben, während in der Bar das Lied „l’amour toujours“ gespielt wurde. Zudem hätten sie auch noch die Phrase „Der Himmel in Deutschland ist noch blau“ gesungen. Das Verfahren wurde unter anderem wegen § 3g Abs. 1 und 2 VerbotsG gemäß § 190 StPO eingestellt, da nicht feststellbar war, was konkret geschehen ist und zudem ein Wiederbetätigungsvorsatz nicht nachweisbar war.
- Gigi D´Agostino gibt 2026 Konzerte in Österreich.
- Foto: Plischek
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