Pädagogik
Weitere Gelder für Elementarpädagogik

PädagogInnen, Eltern und Kinder dürfen sich auf weitere Förderungen vom Land freuen.  | Foto: Pixabay/Pexels (Symbolbild)
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  • PädagogInnen, Eltern und Kinder dürfen sich auf weitere Förderungen vom Land freuen.
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Kürzlich wurde die Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes im Tiroler Landtag beschlossen. Einzige Ausnahme: der SPÖ-Zusatzantrag.

TIROL. Die beschlossene Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes beinhaltet den Beschluss, künftig jährlich weitere 18,25 Millionen Euro für das Betreuungspersonal zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2022 sind das insgesamt 102,65 Millionen Euro. Seit 2008 haben sich die Finanzmittel somit vervierfacht. 

"Ein großer Wurf für die Elementarpädagogik in Tirol", so VP Riedl.  | Foto: VP Tirol
  • "Ein großer Wurf für die Elementarpädagogik in Tirol", so VP Riedl.
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"Diese Initiative bringt die Kinderbetreuung in Tirol einen Riesenschritt voran, sie ist ein echter Meilenstein und liefert einen positiven Schub in jenen Bereichen, wo noch Schwachstellen sind“,

so der Familiensprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Florian Riedl.

Aktuell 301 Kinderkrippen und 484 Kindergärten

Mit der neuen Novelle wird der stetige Ausbau der Kinderbetreuung noch ein Stück vorangetrieben. Seit 2010/2011 hat sich die Anzahl der Kinderkrippen in Tirol auf 301 nahezu verdoppelt. Zudem konnten weitere 44 Horte eröffnet werden. Auch die Anzahl der Kindergärten in Tirol wurde wesentlich erhöht. Es kamen in den letzten 11 Jahren 37 Einrichtungen hinzu, derzeit gibt es aktuell 484 Kindergärten in Tirol.

"Fast alle Tiroler Kindergrippen, nämlich 94%, verfügen zudem über einen eigenen Mittagstisch“,

ergänzt LAbg. Riedl.

Wie teilen sich die Förderungen auf?

Durch die Novelle wird künftig jede zweite Kindergartengruppe mit zusätzlich 4.000 Euro und die dritte Gruppe mit zusätzlichen 2.000 Euro gefördert. Die elementaren Bildungseinrichtungen erhalten eine neu eingeführte Förderung für die Leitertätigkeit. Für die erste Gruppe in der Höhe von 2.339 Euro und für jede weitere Gruppe in der Höhe von 668 Euro. Weiters wird die Ferienförderung auch auf neue Beine gestellt. Pro Betreuungsstunden und Gruppe werden zukünftig 30 Euro vergütet. Die Ferienbetreuung wird somit gerecht nach den konkreten Öffnungszeiten gefördert.
Insbesondere die Ferienbetreuung soll den berufstätigen Eltern zugute kommen. 

SPÖ-Zusatzantrag wurde abgelehnt

Im Gegensatz zum Zusatzantrag der VP und der Grünen, im Rahmen einer Landes-Enquete die juristischen Fragen für einen Rechtsanspruch in der Kinderbetreuung zu klären, fand der Zusatzantrag der SPÖ keine Mehrheit. Riedl begründet dies in der Unseriosität des Antrags. 

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