Coronavirus
Wohnbeihilfen können in Tirol jederzeit auch online beantragt werden

m Behördengänge zu vermeiden, können Unterstützungen für Mietzahlungen auch online beantragt werden. | Foto: Pixabay/martaposemuckel (Symbolbild)

TIROL. Um Behördengänge zu vermeiden, können Unterstützungen für Mietzahlungen auch online beantragt werden.

Unterstützungen bei Mietzahlungen online beantragen

Um soziale Kontakte zu vermeiden, können viele Behördengänge auch online erledigt werden. So können auch Unterstützungen für Mietzahlungen online beantragt werden. „Mit der Möglichkeit, online die Wohnbeihilfe zu beantragen, ermöglichen wir eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung von Förderansuchen und verbessern damit nochmals unseren Service für Bürgerinnen und Bürger," so Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader. Dies gilt auch bei Einkommensänderungen. Auch in diesem Fall können die Beihilfen für Mietzahlungen online beantragt werden

So beantragt man die Unterstützung

Die Beihilfe kann unter www.tirol.gv.at/wohnbau mit einer Handy-Signatur einfach beantragt werden.
Wer keinen Internetzugang hat, kann Anträge weiterhin in Papierform - beispielsweise auf dem Postweg - einbringen. Unter der Hotline 0512 508 2732 oder unter der E-Mail-Adresse wohnbaufoerderung@tirol.gv.at gibt die Wohnbauförderung des Landes Auskunft zum Thema Wohnen.

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