Energie
Förderung für Wärmepumpen verlängert und ausgeweitet
Derzeit sind in Tirol 8.000 Wärmepumpen in Betrieb. Mit der Verlängerung und Ausweitung der Förderung für Wärmepumpen könnten es noch mehr werden.
TIROL. Das nachhaltige Heizsystem wurde vor allem durch die Wohnbauförderung und die Wohnhaussanierung unterstützt. Jetzt kann auch jemand, der keine Wohnbauförderung erhält eine Wärmepumpenförderung erhalten. Die Tiroler Landesregierung hat in Ergänzung zur Wohnbauförderung die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen im privaten Neubau bis vorerst Ende 2023 verlängert.
700 bis 3.000 Euro Einmalzuschuss
3.000 Euro beträgt der Einmalzuschuss für Erd- und Grundwasserwärmepumpen. 700 Euro Zuschuss gibt es für Luftwärmepumpen. Neu ist, dass die Förderung nicht nur um Neubau, sondern auch für den Einbau einer Wärmepumpe im Zuge eines Um- oder Zubaus im privaten Bereich gewährt wird. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen und steht BauherrInnen von Eigenheimen mit bis zu zwei Wohneinheiten zur Verfügung, wenn diese keine Wohnbauförderung in Anspruch nehmen.
Über die Förderschiene des Landes konnten bereist 635 Wärmepumpen mit knapp einer Millionen Euro an Landesförderungen unterstützt werden. Besonders beliebt sind Luftwärmepumpen, sie machen 60 Prozent der seit 2019 unterstützten Wärmepumpen aus.
„Rund 8.000 Wärmepumpen sind in Tirol derzeit in Betrieb. 312 Gigawattstunden Wärme wurden in Tirol 2020 mittels Wärmepumpentechnologie erzeugt. Das entspricht dem Wärmebedarf von 62.000 energieeffizienten Haushalten“,
erläutert LHStv Josef Geisler.
Die Zahl der Wärmepumpen hat in Tirol in den vergangenen Jahren um etwa zehn Prozent pro Jahr zugenommen. Und es werden zunehmend leistungsstärkere Wärmepumpen installiert. Die Energieerzeugung aus Umweltwärme nimmt in Tirol um durchschnittlich 14 Prozent pro Jahr zu.
Was bedeutet die Impulsförderung?
Die Impulsförderung für Wärmepumpen im privaten Neubau (außerhalb der Wohnbauförderung) wurde nun bis 31.12.2023 verlängert.
Gefördert werden natürliche Personen. Sie erhalten eine Förderung für eine hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bzw. bei Um- und Zubauten; einkommensunabhängig. Dabei ist die Förderung nicht mit der Wohnbauförderung kombinierbar.
Förderhöhe:
Erdwärmepumpe: 3.000 Euro
Grundwasserwärmepumpe: 3.000 Euro
Luftwärmepumpe: 700 Euro
Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe: 700 Euro
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