Homeoffice
Homeoffice für UnternehmerInnen absetzbar ab 2022

„Gerade in dem aktuell schwierigen wirschaftlichen Umfeld ist jede Erleichterung mehr als willkommen.", so Domink Jenewein – Landesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Tirol. | Foto: © WK Tirol/Die Fotografen
  • „Gerade in dem aktuell schwierigen wirschaftlichen Umfeld ist jede Erleichterung mehr als willkommen.", so Domink Jenewein – Landesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Tirol.
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TIROL. Ab 2022 können UnternehmerInnen bis zu 1.200 Euro jährlich beziehungsweise bis zu 100 Euro im Monat für den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung als Betriebsausgabe geltend machen. Der Landesvorsitzende der "Jungen Wirtschaft" Dominik Jenewein freut sich.

Wesentliche finanzielle Entlastung

Die neue Regelung des Ministerrats wird für tausende Tiroler JungunternehmerInnen und Jungunternehmen wesentliche finanzielle Entlastungen mit sich bringen, freut man sich in den Reihen der Jungen Wirtschaft. Ab 2022 kann man demnach den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung als Betriebsausgabe gelten machen, mit bis zu 1.200 Euro jährlich. 

„Gerade in den Anfangsjahren eines Unternehmens ist es oft der Fall, dass viel von zuhause aus gearbeitet wird. Das hilft dabei, sich ein stabiles finanzielles Fundament aufzubauen, indem beispielsweise Mietkosten für ein Büro eingespart werden."

Deswegen war die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes in der eigenen Wohnung schon lange eine Forderung der Jungen Wirtschaft. 

Hoffen auf schnelle Umsetzung

Nun hofft Jenewein, dass bei der gesetzlichen Umsetzung des Ministerratsbeschlusses aufs Tempo gedrückt wird:

„Gerade in dem aktuell schwierigen wirschaftlichen Umfeld ist jede Erleichterung mehr als willkommen. Deshalb wäre es wünschenswert, dass die Absetzbarkeit schon heuer zum Tragen kommt und nicht wie im Entwurf vorgesehen, erst ab 2022.“

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