AK: Rechte und Pflichten
Lehrjahre sind keine Herrenjahre
Lehrjahre sind keine Herrenjahre, den Spruch kennt man. Neben ihren Pflichte haben Lehrlinge selbstverständlich auch ihre Rechte. Hier die wichtigsten Informationen darüber, wie ein Lehrverhältnis auszusehen hat und worauf zu achten ist.
Lehrverhältnis und Lehrvertrag
Was ist ein Lehrverhältnis? Was muss in einem Lehrvertrag stehen und wer darf ihn unterschreiben? Erfahren Sie hier die wichtigsten Details.
Ein Lehrverhältnis beginnt, wenn der Lehrling einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abschließt, dort zu arbeiten beginnt und fachlich ausgebildet wird. Es wird befristet abgeschlossen, und zwar für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist. Es kann also zwischen 2 und 4 Jahre dauern. Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.
Lehrvertrag
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit, also etwa Vater und/oder Mutter. Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden - und innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Berufsschule.
Rechte & Pflichten eines Lehrlings
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch. Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Die Pflichten eines Lehrlings
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.
Achtung! Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden!
Lehrlingseinkommen
Jedem Lehrling steht ein Lehrlingseinkommen (vorher: Lehrlingsentschädigung) zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Ist in einem Lehrberuf kein kollektivvertragliches Lehrlingseinkommen vorgesehen, richtet sich die Höhe nach der Vereinbarung im Lehrvertrag. Es gebührt jedenfalls ein "ortsübliches" Entgelt.
Wann wird das Geld bezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich. Über den Abrechnungszeitraum muss der Arbeitgeber eine Abrechnung ausstellen. Diese muss
- schriftlich
- übersichtlich
- nachvollziehbar und
- vollständig sein.
Sonderzahlungen
Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden, damit er zusteht.
Für weitere Informationen: www.arbeiterkammer.at/lehre
Oder telefonisch unter: 0800/22 55 22 (kostenlose Hotline)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.