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Sonntagsöffnung im Handel am 19. Dezember – Was gilt?

Am 19.12. gibt es einen offenen Verkaufssonntag. Was gilt für die ArbeitnehmerInnen? Die AK Tirol informiert. | Foto: Pixabay/Pexels (Symbolbild)
  • Am 19.12. gibt es einen offenen Verkaufssonntag. Was gilt für die ArbeitnehmerInnen? Die AK Tirol informiert.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Am 19. Dezember, einem Sonntag, wird der Handel in Tirol ausnahmsweise offen haben. Die Arbeiterkammer Tirol klärt auf, was für die ArbeitnehmerInnen für diese Ausnahme gilt.

Eigener Zusatz-Kollektivvertrag für Sonntagsöffnung

In diesem Jahr dürfen die Geschäfte am Sonntag, dem 19. Dezember 2021, offen haben, falls dies der Landeshauptmann erlaubt. Dafür wurde ein eigener Zusatz-Kollektivvertrag abgeschlossen.
Die Arbeit an diesem Verkaufssonntag ist freiwillig. Der Arbeitgeber muss so rasch wie möglich mitteilen, ob das Geschäft am 19. Dezember offen hat. ArbeitnehmerInnen haben das Recht, diese Arbeitsleistung bis zum 15. Dezember abzulehnen. Wer sich weigert, darf nicht benachteiligt werden.
Lehrlinge sind von der Beschäftigung am 19.12.2021 ausgenommen.

Öffnungszeiten und Entlohnung

Die Verkaufsstellen dürfen am 19. Dezember von 10 bis 18 Uhr offenhalten. Vor 10 und nach 18 Uhr sind nur unbedingt nötige Vor- und Abschlussarbeiten erlaubt.

Zusätzlich zur Vergütung des Normalstundenlohns steht ein Zuschlag von 100 % zu.
Die Ersatzruhe für diese Sonntagsarbeit sollte unmittelbar in der anschließenden Kalenderwoche, jedoch spätestens bis 31. Jänner 2022 vereinbart werden, und ist auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Angestellte mit Betreuungspflichten von minderjährigen Kindern sollen tunlichst nicht beschäftigt werden. Fallen Kosten für die Kinderbetreuung an, hat man Anspruch auf Kostenersatz.
Angestellte mit längerer Heimreise ohne eigene Fahrmöglichkeit mit einem Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln sollten ebenfalls tunlichst nicht beschäftigt werden. Fallen für die Heimfahrt Mehrkosten an, kann dafür ein Kostenersatz vereinbart werden.

Für mehr Infos stehen die AK ArbeitsrechtsexpertInnen unter 0800/22 55 22 – 1414 oder arbeitsrecht@ak-tirol.com zur Verfügung.

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