Ak Tirol
Verbandsklage gegen die Tiwag-Vorgangsweise
Nach wie vor beschäftigt sich die AK Tirol mit der Kündigungswelle von KundInnen bei der Tiwag und IKB. Die Arbeiterkammer Tirol bereitet nun eine Verbandsklage gegen die Tiwag vor, um deren Vorgangsweise einer eingehenden gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.
TIROL. Die aktuelle Vorgehensweise von Tiwag und IKB wäre nicht nur allen treuen KundInnen gegenüber unzumutbar, sonder auch "rechtlich höchst fragwürdig", so AK Tirol Präsident Erwin Zangerl.
Preisänderung mittels Kündigungen
Der Vorwurf der AK Tirol: die Preisänderungen würden mittels (Massen-)Kündigungen durchgeführt, bei einem gleichzeitigem Angebot eines Neuvertragsabschlusses samt diverser Boni.
„Wir bereiten daher über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine weitere Verbandsklage gegen die TIWAG vor, um diese, gerade bei einem Landesversorger nicht akzeptable und unseres Erachtens nach auch nicht rechtskonforme Vorgangsweise einer eingehenden gerichtlichen Prüfung zu unterziehen“,
macht Zangerl deutlich.
Für AK Präsident Zangerl steht fest, dass es der TIWAG bei der aktuellen Vorgangsweise nicht um Rechtssicherheit für die Betroffenen geht, sondern um eine vermeintliche Sicherheit für sich selbst. Die Tiwag nutze die Massenkündigungen, um die Preisänderungen nicht mehr transparent und nachvollziehbar begründen zu müssen, so der Vorwurf der Arbeiterkammer.
"Dies, obwohl das Gesetz bei Preisänderungen verlangt, dass über Anlass und Voraussetzung der Änderungen auf transparente und verständliche Weise informiert werden muss“,
so Zangerl.
Transparenz wird eingefordert
Die fehlende Transparenz ist bereits seit Monaten ein Kritikpunkt der Arbeiterkammer Tirol. Transparenz und nachvollziehbare Informationen bei Preisänderungen sind die Forderungen, die die AK Tirol seit Monaten an die Tiwag heranträgt.
Der Umstand, dass diese Forderung – die auch gemäß gesetzlicher Bestimmungen verpflichtend vorgesehen ist – seitens der TIWAG Führung nicht erfüllt wird, war auch der Grund für die bisher bei Gericht eingereichten Klagen. Bei allen Verfahren geht es der AK Tirol vor allem darum, die TIWAG dazu zu verpflichten, Preisänderungen beim Strompreis transparent darzustellen, auch um langfristig einen fairen Strompreis ohne „Bonus Wirrwarr“ im Sinne der Tiroler Bevölkerung gewährleisten zu können.
Die AK Tirol verlangt von der TIWAG nach wie vor auch nachvollziehbare Informationen, warum und auf welcher konkreten Grundlage sich der Strompreis ändert.
Solange die juristischen Fragen nicht geklärt sind, rät die AK Tirol nach wie vor aufgrund des deutlich günstigeren Preises in das neue Angebot der TIWAG zu wechseln oder einen möglichen Alternativanbieter zu wählen, bis die juristischen Fragen geklärt sind. Auf die Kündigungsschreiben nicht zu reagieren und den Ausgang der Gerichtsverfahren abzuwarten, wäre jedenfalls der falsche Weg. Das würde für den Einzelnen zu Stromabschaltungen oder zur deutlich teureren Grundversorgung führen.
Betroffene Kundinnen und Kunden von TIWAG und IKB erreichen die AK Strom-Hotline unter 0800 225522 2000 von Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr (außer Feiertag).
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