Beleidigungen gegen BH Hannes Peißl
Täglich bis zu 250 Bescheide in der BH Voitsberg

BH Hannes Peißl mit Eva-Maria Ninaus und Rosemarie Gössler in den Amtsräumen der BH Voitsberg | Foto: Almer
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  • BH Hannes Peißl mit Eva-Maria Ninaus und Rosemarie Gössler in den Amtsräumen der BH Voitsberg
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Die Verordnung zur Impflicht bzw. Impfbefreiung landete am Dienstag in der BH Voitsberg. Das genaue Prozedere zur Abwicklung wird nächste Woche vom Land bekannt gegeben.

VOITSBERG. Die Corona-Pandemie fordert die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg seit fast zwei Jahren sehr. Vor allem die Omikron-Variante mit den Spitzenwerten an Neuerkrankungen bringt die BH-Mannschaft oft an ihre Grenzen. Als Spitzenwert wurden vor Kurzem 266 Neuerkrankungen an einem Tag gemeldet, zuletzt waren es an die 200.
254 Absonderungsbescheide gelten als Voitsberger Rekord, am Montag wurden 200 abgeschickt. Von den 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BH Voitsberg sind bis zu 50 in die Bewältigung der Krise eingebunden.

Ausfälligkeiten nicht tolerierbar

Durch die hohe Zahl der Erkrankungen gibt es kein Contact Tracing mehr, Absonderungsbescheide erhalten nur noch die Neuinfizierten, nicht aber die Kontaktpersonen. Und die Telefondrähte glühen heiß. "Alle Menschen, die bei uns wegen Corona anrufen, müssen ihre eigene Stresssituation bewältigen", zeigt BH Hannes Peißl Verständnis für das eine oder andere laute Wort.
Allerdings werden allzu oft Grenzen überschritten, die nicht mehr tolerierbar sind. "Ich wurde schon mehrmals schriftlich beschimpft und beleidigt", so Peißl. Täglich werden mehr als 100 Telefonate in der BH geführt, rund fünf Prozent der Anrufer sind ausfallend. 

Um die Engpässe bei den Genesungszertifikaten zu beheben, appellieren Hannes Peißl, Amtsärztin Rosemarie Gössler und Eva-Maria Ninaus, Leiterin des Rechtsreferats, sich an die jeweiligen Gemeinden zu wenden, die ebenfalls diese Zertifikate ausstellen können und dürfen. Mittels Handysignatur, Bürgerkarte und Video kann man sich auch mit einem Gurgeltest daheim freitesten.

Verordnung gilt seit Dienstag

Doch schon rollt die nächste Welle auf die BH zu. Seit Dienstag ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums über die Pflicht zur Covid-Impfung gültig – das gilt auch für die Impfbefreiung. "Bitte haben Sie noch etwas Geduld", bittet Hannes Peißl die Bevölkerung. "In der nächsten Woche wird es Informationen des Landes Steiermark über den Ablauf geben, auch eigene Formulare werden erstellt." In diesem Zusammenhang will sich Peißl beim gesamten BH-Team bedanken, dass man gemeinsam bisher so gut durch die Pandemie gekommen sei.

Befunde schon sammeln

Es können also noch keine Anträge auf Impfbefreiung gestellt bzw. bearbeitet werden. Außerdem ist noch nicht klar, ob nur Amts- und Epidemieärzte diese Bescheinigung ausstellen dürfen. "Eigene Befunde, die für die Impfbefreiung notwendig sein könnten, schon jetzt sammeln", rät Amtsärztin Gössler. In Kürze sollte es dann auch möglich sein, Befunde hochzuladen.

Peißl rechnet mit einer Flut von Anträgen, denn rund zwölf Prozent der Bevölkerung wollen sich nicht impfen lassen. Weiters gibt es zahlreiche Ausnahmen wie Schwangerschaft, Allergien gegen einzelne Inhaltsstoffe der Impfung, Krebserkrankungen oder diverse Transplantationen. Ab 15. März werden die Impfpflicht kontrolliert und Verwaltungsstrafen ausgesprochen. 

Auszug aus der neuen Verordnung:
Die Impflicht besteht nicht für:

  1. Schwangere
  2. Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gemäß § 2 Z 3 COVID-19 IG geimpft werden können wie Allergien bzw. Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltstoffe von Impfungen, einer inflammatorischen oder Autoimmunerkrankung, molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Multimorbidität sowie vermutete schwerwiegende Impfnebenwirkungen
  3. Personen, bei denen aus folgenden medizinischen Gründen eine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung nicht zu erwarten ist wie Knochenmark- oder Stammzelltransplantation, Organtransplantation, dauernde Kortisontherapie, Immunsupression, aktive Krebserkrankungen mit Pharmakotherapie oder Strahlentherapie und sonstige schwere Erkrankungen oder körperliche Zustände, die eine vergleichbare immunologische Lage bedingen.
  4. Personen, die nach zumindest dreimaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben und
  5. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme.

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