Weiz
Individuelle Spontanhilfe und Sozialbegleitung wird erweitert
Die Individuelle Spontanhilfe des Roten Kreuzes unterstützt Menschen unbürokratisch in finanziellen Notlagen – seit 2023 gibt es ein persönliches Beratungsangebot auch an der Rotkreuz-Bezirksstelle Weiz. Jetzt soll das Angebot um die Sozialbegleitung erweitert werden.
WEIZ. Immer mehr Menschen in Österreich stehen vor sozialen und/oder finanziellen Herausforderungen. Das Rote Kreuz bietet Unterstützung für Personen in akuten oder prekären Notsituationen an. Diese Beratungen finden in der Rotkreuz-Bezirksstelle Weiz statt.
In persönlichen Gesprächen werden individuelle Situationen sowie relevante Hintergründe besprochen, um festzustellen, ob eine einmalige finanzielle oder materielle Überbrückungshilfe im Rahmen der Spontanhilfe gewährt werden kann. Zudem werden die Klienten über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und ihre rechtlichen Ansprüche informiert.
Das Rote Kreuz sucht Freiwillige Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter
Um die einmalige finanzielle Unterstützung nachhaltiger zu gestalten, ist es erforderlich, gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten freiwillige Strategien zur Problemlösung zu entwickeln. Diese können Bereiche wie Familie, Pflege, Arbeit oder Wohnen umfassen. Auch dieses persönliche Angebot möchten das Rote Kreuz im Bezirk Weiz etablieren. Interessierte werden selbstverständlich vorab umfassend geschult, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Das sind die Aufgaben
Unter Anleitung des beruflichen Fachpersonals aus dem Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik haben freiwillige Sozialbegleiterinnen und -begleiter folgende Aufgaben:
- Unterstützung von Menschen in schwierigen sozialen Lagen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
- Für die Sozialbegleitung werden klar definierte Ziele und Maßnahmen vorab festgehalten. Die freiwilligen Sozialbegleiterinnen und -begleiter unterstützen bei der Umsetzung.
- Betroffene werden im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ in der Durchführung der Sozialbegleitung gestärkt.
- Die Tätigkeit der freiwilligen Sozialbegleiterinnen und -begleiter kann beispielsweise die Begleitung zu Behörden, Beratungsstellen oder eine Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen betreffen.
Das sollte man für diese Tätigkeit mitbringen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Unbescholtenheit
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Zuverlässigkeit
- Empathiefähigkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Lösungsorientiertes Denken
- Ressourcenorientiertes Arbeiten
- Fähigkeit zur Selbstabgrenzung, Wahrnehmung und Ziehung von Grenzen im Rahmen der Tätigkeit
- Umgang mit Computer für die Tätigkeit erforderlich
Du benötigst Unterstützung oder willst uns freiwillig bei der Erbringung unterstützen? Kontaktiere uns unter 050 1445 30100.
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