Information über Brauchtumsfeuer NEU

- hochgeladen von Martina Ochsenhofer
Info Brauchtumsfeuer:
Am 1.4.2011 tritt die neue Verordnung für Brauchtumsfeuer in Kraft!
* Erlaubte Beschickung des Feuers:
+nur trockenes biogenes Material und KEINE Brandbeschleuniger!!
erlaubt sind nur: Holz, Stroh, Schilf und Rebholz
verboten: Gras und Laub wegen der starken Rauchbildung,
behandeltes Holz und Tischlereiabfälle, Möbel,
* Osterfeuer dürfen nur noch zw 15:00 Uhr Karsamstag und 3:00 Ostersonntag brennen! Ab 3:00 müssen alle Feuer verlässlich gelöscht sein!!!
* Mindestabstände für die Brauchtumsfeuer:
+ 50 m zu Gebäuden
+ 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
+ 100 m zu Energieversorgungsanlagen
+ 40 m zu Baumbeständen, Büschen, Wald und Hecken
* zuständig ist ab 1.4.2011 die Polizei, die bei Zuwiderhandlung verpflichtet ist Meldung an die Behörde zu erstatten und wenn nötig auch einen sofortigen Löschauftrag an die freiwillige Feuerwehr erteilen muss.
Es drohen Strafen bis zu 3.630 €
Auch hier gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!“
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