Einstweilige Verfügung
Zukunft von Wiens Darmkrebsvorsorge-Initiative unklar
Die Pläne der Stadt für ein Darmkrebs-Screening nach dem Vorbild von "Alles gurgelt" liegen derzeit auf Eis. Eine Ausschreibung startete im Herbst, wurde aber von der Ärztekammer per einstweiliger Verfügung vorerst gestoppt. Am Donnerstag befasst sich das Landesverwaltungsgericht mit dem Thema.
WIEN. Die Stadt Wien plant eine Initiative zur flächendeckenden Darmkrebs-Vorsorge für zu Hause nach dem Vorbild der Covid-Testaktion "Alles gurgelt!". Für die Initiative ließ man sogar im vergangenen September die Bevölkerung via Online-Abstimmung entscheiden, wie diese genannt werden könnte – MeinBezirk.at berichtete:
Eine öffentliche Ausschreibung wurde dann von der Stadt gestartet, aber kurz darauf von der Ärztekammer per einstweiliger Verfügung gestoppt. Kläger soll ein in Wien tätiger Arzt sein, der von der Wiener Ärztekammer unterstützt wird. Wie es mit der Initiative weitergehen soll, wird sich das Landesverwaltungsgericht am Donnerstag, 25, Jänner, damit befassen.
Ärztekammer stellt Bein
Die Stadt sei nicht berechtigt, ärztliche Leistungen wie eine Darmspiegelung auszuschreiben, heißt es von der Ärztekammer gegenüber "Radio Wien". "Warum die Stadt Wien um öffentliche Gelder ein Parallelsystem mit einer Ausschreibung anbieten möchte, ist nicht nachvollziehbar", hieß es dazu von der Kammer in einer Aussendung am Mittwoch. Die Darmkrebsvorsorge sei Teil des Versorgungsauftrages der Sozialversicherung und müsse damit, wie bei anderen Vorsorgeleistungen in Österreich der Fall, über die Sozialversicherung abgewickelt werden.
Die Stadt sieht die einstweilige Verfügung nur als zwischenzeitlichen Rückschlag. Ursprünglich hätte die Ausschreibung im ersten Halbjahr abgeschlossen und dann mit der Umsetzung begonnen werden sollen. Mit dem Gang zum Verwaltungsgericht durch die Ärztekammer könne natürlich jetzt kein exakter Zeitplan erstellt werden.
Stuhlproben zu Hause machen
Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hieß es: "Das Darmkrebsscreening muss laut Bundesvergabegesetz ausgeschrieben werden, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt diesbezüglich keine Ausschreibungen." Das Pilotprojekt sei vom Bund initiiert und jeder Schritt müsse zuerst durch ein Komitee genehmigt werden. "Es ist ärgerlich, dass die Ärztekammer auf Randale setzt, anstatt zu überlegen, wie sie dieses sinnvolle Programm bestmöglich unterstützt und wie sie sich daran beteiligen kann", so Hacker.
So sähe flächendeckende Wiener Gesundheitsinitiative aus: Stuhlproben sollen hierbei zu Hause entnommen und dann eingeschickt werden. Diese würde auf verstecktes Blut untersucht. Bei positivem Ergebnis erfolgt eine Darmspiegelung. Die Ärztekammer will hingegen eine eigene Lösung finden und führe derzeit mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Verhandlungen zum Pilotprojekt dieses Vorsorgeprogramms. "Wir hoffen, noch im Frühjahr einen Konsens mit der ÖGK im Sinne der Patientinnen und Patienten zu erzielen", hieß es vonseiten der Kammer.
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