Machen wir die Straßen sicherer
Eine "30er-Zone" ohne Ende
Ein Lokalaugenschein: Über eine 30er-Zone in Oberaich, die nie endet, wundert sich ein Woche-Leser. Wir haben uns die Situation mithilfe unseres Experten genauer angeschaut.
BRUCK AN DER MUR/OBERAICH. Fährt man in der Stadt Bruck in den Ortsteil Oberaich, wird man direkt bei der Ortstafel – egal, von welcher Richtung man kommt – von einer 30er-Tafel empfangen. Im gesamten Ortsgebiet ist somit eine 30er-Beschränkung – ausgenommen Vorrangstraßen – gegeben. Soweit, so klar. Fährt man jedoch wieder aus Oberaich heraus in Richtung Bundesstraße, wird die 30er-Beschränkung nicht aufgehoben. "Dieser 30er endet also nie", resümiert Woche-Leser Johann Spechtler. Und tatsächlich, bei einem Lokalaugenschein Oberaich stellt sich heraus, bei "Ortsende Oberaich" fehlt die Aufhebung der 30er-Beschränkung.
Das ärgertunseren Leser insofern, da er diesen Umstand schon an mehreren Stellen versucht hat zu urgieren, bislang wurde aber nichts daran geändert. "Einmal hat die Polizei im Bereich der Schule Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Da habe ich dann nachgefragt, ob sie mir sagen können, wo der 30er hier endet. Dann habe ich nur als Antwort bekommen: 'Keine Ahnung, dafür sind wir nicht zuständig'. Das war schon eigenartig", wundert sich Spechtler.
Welche Konsequenzen hat das?
Aber hat das Fehlen der Tafel irgendwelche verkehrsrechtlichen Konsequenzen? "Grundsätzlich liegt hier kein 'Problem' vor", analysiert Markus Dirschlmayr, Inhaber einer Fahrschule sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf dem Fachgebiet Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse und Fahrschulen. "Wenn man von Bruck kommend in die Ortschaft 'Oberaich' einfährt, so ist klar, dass es sich um ein Ortsgebiet mit 30er-Beschränkung handelt.
Wenn man dann über den Sonnkogel fährt, ist man weiterhin im Ortsgebiet. Wenn man dann weiter dem Straßenverlauf folgt, bleibt das auch so, bis man eben beim 'Ortsende' von Oberaich ankommt. Hier ist zwar kein 30er-Ende, was bei den Ortsgebieten üblich ist, aber dennoch endet mit dem 'Ortsende Oberaich' auch die Geschwindigkeitsbegrenzung 30, denn diese hat ja für das gesamte Ortsgebiet gegolten und dieses endet dann." Und weiter: "Natürlich kann man anregen, dass beim Ortsende auch ein 'Ende des 30ers' anzubringen sei/wäre, aber mit Ende des Ortsgebiets ist auch Ende des 30ers", erklärt Dirschlmayr.
Das könnte dich ebenfalls interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.