Netzwerk Berufliche Assistenz
Hilfe im Kampf um Arbeitsplatz-Erhalt

Sabine Kargl ist Betriebskontakterin beim BBRZ. | Foto: Kern
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  • Sabine Kargl ist Betriebskontakterin beim BBRZ.
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Mit Neba (Netzwerk Berufliche Assistenz) bietet das BBRZ (Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) ein ausgeklügeltes System zur Unterstützung von  Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen am Arbeitsmarkt.

Stellen Sie sich folgendes vor: Ein Handwerks-Betrieb mit mehreren Monteuren, die immer in Zweierteams unterwegs sind, steht plötzlich vor der Herausforderung, dass einer seiner Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen von ca. zwei bis drei Wochen jeweils einen Tag lang aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Was tun? Den Mitarbeiter kündigen? Einen Ersatz suchen? Fälle wie dieser sind es, die Sabine Kargl, Betriebskontakterin beim BBRZ, in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und auch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu lösen versucht - und zwar so, dass der Mitarbeiter im Betrieb gehalten werden kann. "Unsere Aufgabe im Rahmen des Neba Betriebsservice ist es, Unternehmen zu informieren und zu unterstützen, und zwar kostenfrei, gezielt und unverbindlich. Es geht dabei hauptsächlich um die Themen Arbeit und Behinderung bzw. Arbeit und gesundheitliche Einschränkungen", erklärt Kargl.
Das Projekt Betriebsservice wird vom Sozialministerium finanziert und läuft seit wenigen Monaten als Pilotprojekt.

Information, Beratung und Unterstützung

Information, Beratung und Unterstützung wird geboten, wenn es bpsw. um rechtliche Rahmenbedingungen geht, bei der Suche nach Mitarbeitern und Lehrlingen, Förderansuchen aber auch beim Thema Lehre, arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen, Wiedereingliederungsteilzeit, etc. "Gerade Information ist für Unternehmer in diesem Bereich ganz wesentlich, um überhaupt effiziente Entscheidungen treffen zu können", ist Kargl überzeugt.
Ziel ist, Menschen mit Beeinträchtigung entweder in Betriebe zu bringen oder diese in Betrieben zu halten sowie Arbeitserprobungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen zu schaffen, zu erlangen und/oder zu sichern. 
Warum das für Betriebe so wichtig ist? "Von der rechtlichen Lage her ist es in Österreich so, dass pro 25 Dienstnehmern ein Begünstigt-Behinderter einzustellen ist, es handelt sich dabei um eine so genannte Pflichtstelle. Kommt ein Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, was die unterschiedlichsten Gründe haben kann, wird eine Ausgleichstaxe fällig. Diese beträgt pro Monat und offener Pflichtstelle bei 25 bis 99 Beschäftigten 271 Euro und steigt mit der Anzahl der Beschäftigten einem Betrieb", erklärt Kargl.
Gerade jetzt in der Corona-Zeit ist die Zahl jener, die arbeitslos sind und mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen zu kämpfen haben, gestiegen; besonders rasant entwickeln sich psychische Erkrankungen. "Dieses Problem wird immer massiver, die Zahlen steigen", warnt Kargl. 

Umfassendes Angebot

Neba bietet Hilfe und Unterstützung in mehreren Bereichen, insgesamt werden sechs Programme geboten (siehe auch weiter unten): Jugendcoaching, Ausbildungsfit, Berufsausbildungsassistenz speziell für Jugendliche, Jobcoaching, Arbeitsassistenz und Betriebsservice. In Zusammenarbeit mit systemrelevanten Kooperationspartnern wie der Wirtschaftskammer, dem AMS, den Sozialversicherungsträgern und fit2work wird versucht, das Angebot für Unternehmen möglichst niederschwellig anzubieten.
Mehr Infos gibts auf der Neba-Homepage oder auch auf der Homepage des BBRZ.

Was genau bietet Neba?

Österreich verfügt mit dem "Netzwerk Berufliche Assistenz" (Neba)  über ein sehr ausdifferenziertes und bedarfsgerechtes System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Mit dem Sozialministeriumservice als zentralem Akteur und Kostenträger kann das Angebot gut gesteuert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Eine breitgefächerte Trägerlandschaft sichert das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und ist mittlerweile auch selbst zu einem arbeitsmarktpolitischen Faktor geworden. Das Netzwerk Berufliche Assistenz ist damit ein zentraler und bestimmender Faktor der österreichischen Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und eine wichtige Unterstützungsstruktur bei der weiteren Entwicklung des Gleichstellungsrechtes. Gleichzeitig sind die Beruflichen Assistenzen auch ein wichtiges Instrument zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung. Die einzelnen Instrumente sind so konzipiert, dass sie Ressourcendefizite der LeistungsempfängerInnen bedarfsgerecht ausgleichen; die Beruflichen Assistenzen leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von Armut.
Jugendcoaching ist eine Dienstleistung an der Schnittstelle Schule und Beruf in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und anderen Einrichtungen (z. B. Jugendzentren). Jugendcoaching zielt darauf ab, ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen durch Beratung, Begleitung und Case Management den Fähigkeiten entsprechende Perspektiven aufzuzeigen und durch individuelle Unterstützungspakete die Leistungsfähigkeit zu fördern. So kann über einen möglichst langfristigen Verbleib im (Aus-) Bildungssystem eine höhere Qualifizierung gewährleistet und eine anschließende Aufnahme in die individuell bestmögliche arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorbereitet werden.
Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) unterstützt Jugendliche mit Behinderung bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der betrieblichen Ausbildung, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit nachhaltig diesen Ausbildungsweg ab.
Mit dem Jobcoaching ist eine besonders intensive Maßnahme der Beruflichen Assistenzen etabliert worden. Vor allem Menschen mit Lernbehinderung benötigen diese.
Die Arbeitsassistenz ist das zentrale Instrument der Beruflichen Assistenzen in Österreich. Die Trägereinrichtungen arbeiten entweder im Sinne eines regionalen Angebots für alle Behinderungsformen und decken damit den Bedarf in einem definierten Einzugsbereich ab (vor allem in den Flächenbundesländern) oder stehen – besonders spezialisiert (vor allem im städtischen Raum) – bestimmten Zielgruppen (z.B. Menschen mit Sinnesbehinderung oder psychischen Erkrankungen) zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt der Arbeitsassistenz liegt auch in der Begleitung der beruflichen Erstintegration von Jugendlichen mit Behinderung. Die Dienstleistung Arbeitsassistenz reicht von der gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzung zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten, über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses. Eine zweite zentrale Funktion der Arbeitsassistenz ist die Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes.
Das Betriebsservice richtet sich an alle Betriebe aller Branchen unabhängig von ihrer Betriebsgröße, auch an Dienstgeberinnen und Dienstgeber des öffentlichen und gemeinnützigen Bereichs. Um Betriebe beim Thema „Arbeit und Behinderung“ besser zu unterstützen und verstärkt proaktiv auf Betriebe zuzugehen, wurde mit dem „NEBA Betriebsservice“ unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft ein maßgeschneidertes Beratungs- und Serviceangebot für Betriebe entwickelt.
Unter dem NEBA-Dach werden also zahlreiche Unterstützungsleistungen gebündelt, die sowohl Menschen mit Behinderung als auch ausgrenzungsgefährdete Jugendliche kostenlos in Anspruch nehmen können. Kompetente PartnerInnen gibt es in allen Bundesländern.

Sabine Kargl ist Betriebskontakterin beim BBRZ. | Foto: Kern
Ziel von Neba ist, Arbeitsplätze zu finden bzw. zu erhalten. | Foto: pixabay
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