Machen wir die Straßen sicherer
Klare Regeln fürs Blinken

Die Kreuzung inmitten von St. Lorenzen; wer die Fahrtrichtung ändert, muss blinken. Wer gerade aus in Richtung Pogier fährt, verlässt zwar die Vorrangstraße, ändert die Fahrtrichtung aber nicht - daher braucht man in diesem Fall nicht zu blinken. | Foto: Kern
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Wann muss ich an der "Pesl-Kreuzung" in St. Lorenzen blinken? Offenbar sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei diesem Thema nicht immer sicher. Unser Verkehrsexperte klärt daher auf.  

ST. LORENZEN IM MÜRZTAL. Bei der Pesl- bzw. Gemeindeamt-Kreuzung in St. Lorenzen trifft eine Vorrangstraße mit besonderem Verlauf auf eine Straße ohne Vorrang – so weit, so gut und eigentlich klar. Doch wann muss ich eigentlich blinken? Hier scheiden sich die Geister, denn verwirrend ist, dass einerseits die Vorrangstraße eine Biegung macht – also einen besonderen Verlauf hat; und andererseits: Wer vom Pogusch kommend in Richtung Pogier gerade aus weiterfährt, verlässt die Vorrangstraße.

Markus Dirschlmayr ist Verkehrsexperte. | Foto: Paller
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Wir haben dazu unseren Verkehrsexperten Markus Dirschlmayr befragt, er analysiert die Kreuzung in einem ersten Durchgang: "Die Herausforderung an dieser Kreuzung ist aus allen Annäherungen der sogenannte 'Sehtrichter'. Darunter versteht man die Blicktiefe in die Querstelle (Kreuzung), also wie weit vorher bzw. wie früh sehe ich von links bzw. von rechts kommend die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer", so Dirschlmayr. "Aus allen Richtungen gibt es Häuserfronten, die das einengen. Gemäß dem Praxislehrplan der österreichischen Kraftfahrschulen gilt: 'Sehtrichter bestimmt Annährungsgeschwindigkeit'. Daraus abgeleitet ist es notwendig, sicher der Kreuzungssituation nicht mit den erlaubten 50 km/h zu nähern, sondern deutlich langsamer", so seine erste Analyse.

Die Kreuzung aus der Sicht von Pogier kommend; hier gilt: Wer rechts abbiegt, muss blinken. | Foto: Kern
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Vorrang und blinken

Hinsichtlich der Vorrangsituation gilt: "Jene Fahrzeuge, die sich auf der Vorrangstraße befinden haben Vorrang gegenüber den Fahrzeugen, die auf der Straße ohne Vorrang fahren. Da hier aus St. Marein kommend ein besonderer Verlauf nach rechts Richtung Pogusch ist, gilt bei einem Linksabbiegemanöver Richtung Pogier die Rechtsregel", so Dirschlmayr weiter.

Das Blinken bzw. Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers ist laut Dirschlmayr ebenfalls klar geregelt. "Fahrzeuge, die von St. Marein kommend nach rechts einbiegen – also dem besonderen Verlauf folgen, sowie Fahrzeuge, die nach links in Richtung Pogier einbiegen und die Vorrangstraße verlassen, müssen blinken. Die aus der Richtung Pogier kommenden Verkehrsteilnehmer haben dann zu blinken, wenn sie nach rechts einbiegen", erklärt der Experte. Wer vom Pogusch kommt und geradeaus weiter in Richtung Pogier fährt, braucht nicht blinken, denn: "Wer gerade aus fährt braucht nicht zu blinken, er ändert ja die Fahrtrichtung nicht, auch wenn er die Vorrangstraße damit verlässt. Blinken müssen all jene, die die Fahrtrichtung ändern", erklärt Dirschlmayr.

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