Gewerbliche Vermietung
AK fordert Schluss mit befristeten Mietverträgen

- Die AK rät Mieterinnen und Mieter, unbefristete Verträge zu verlangen oder zumindest längere Befristungen von über drei Jahren auszuhandeln.
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Befristete Mietverträge bei institutionellen Vermietern wie Immobiliengesellschaften, Wohnbaukonzernen und Versicherungen müssen endlich abgeschafft werden, forderte die Arbeiterkammer (AK) am Montag in einer Aussendung.
ÖSTERREICH. Befristungen würden den Mieterschutz untergraben. "Mieterinnen und Mieter werden häufig doppelt zur Kasse gebeten. Wird der Vertrag verlängert, drohen Mieterhöhungen, zusätzlich zu den indexbasierten Erhöhungen", so AK-Präsident Andreas Stangl. Werde der Vertrag nicht verlängert, kommen Kaution, Übersiedelungskosten und soziale Belastungen dazu.

- Befristete Mietverträge bei institutionellen Vermietern wie Immobiliengesellschaften, Wohnbaukonzernen und Versicherungen müssen endlich abgeschafft werden, forderte die Arbeiterkammer (AK).
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Mieterschutz gefragt
Laut AK sollen ausschließlich Privatpersonen befristete Mietverträge abschließen dürfen für den eigenen Bedarf, Kinder oder Enkel. Wer hingegen Wohnungen im großen Stil besitze und vermiete, "soll nicht das Recht haben, Menschen in prekäre Wohnverhältnisse und dauernde Unsicherheit zu drängen", erklärte Stangl.
Aus Angst, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, reklamieren viele Mieterinnen und Mieter keine Mängel, akzeptieren Verschlechterungen durch einseitige Vertragsänderungen oder fordern keine Mietzinsminderung, selbst bei Schimmel oder baulichen Problemen, heißt es in der Aussendung. „Das hebelt den Mieterschutz de facto aus und eine Garantie für eine Verlängerung gibt es auch dann nicht“, so der AK-Präsident. Zuletzt hatte die Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Mindestdauer für befristete Wohnungsmietverträge von derzeit drei auf fünf Jahre zu verlängern.

- Aus Angst, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, reklamieren viele Mieterinnen und Mieter keine Mängel, akzeptieren Verschlechterungen durch einseitige Vertragsänderungen oder fordern keine Mietzinsminderung.
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Tipps für Mieter
Die AK rät daher Mieterinnen und Mieter, unbefristete Verträge zu verlangen oder zumindest längere Befristungen von über drei Jahren auszuhandeln. Zudem könne man ein Kündigungsrecht schon ab Vertragsbeginn vereinbaren, denn ohne Zusatzklausel ist eine Kündigung erst nach einem Jahr erlaubt, schreibt die AK. Nach dem Auszug können Mieterinnen und Mieter zudem den Mietzins prüfen lassen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist das bei befristeten Mietverhältnissen bis sechs Monate nach Vertragsende möglich.
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