"Paradigmenwechsel"
Auftraggeber muss künftig Makler bezahlen
Ab dem nächsten Jahr gilt bei Maklergebühren das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen.
ÖSTERREICH. "Wer bestellt, der bezahlt - und nicht umgekehrt", betont Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei der Vorstellung der "Novelle für mehr Gerechtigkeit bei Maklerprovisionen". Das bedeutet, dass derjenige, der bei Vermietung einer Wohnung einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss - und das ist in der Regel der Vermieter. Aktuell zahlt immer der Mieter. Einen Entwurf für die Umstellung hat Zadić bereits vor einem Jahr vorgelegt, jetzt sind die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner abgeschlossen.
Endlich: Provisionsfrei Wohnen wird zum Standard!
— Nina Tomaselli (@dietomaselli) March 22, 2022
Schluss ist mit den unfairen Maklergebühren: Wer anschafft, muss auch zahlen. Da das für gewöhnlich die VermieterInnen sind, sparen sich jetzt die MieterInnen bis zu 2 Monatsmieten beim Einzug in die neue Wohnung. pic.twitter.com/NrFqYZJPGZ
Neue Regel Paradigmenwechsel
ÖVP-Staatssekretärin Claudia Plakolm betont, dass vor allem junge Menschen entlastet werden, die erstmals von zu Hause ausziehen. "Mit Kaution und Maklerprovision brauchte man bisher einige Tausend Euro Startkosten für die erste Wohnung und das ohne Möbel." Zumindest ein Teil dieser Kosten falle künftig nicht mehr an. Es sei ein "Paradigmenwechsel", sagte auch der Abgeordnete Abgeordnete Johann Singer (ÖVP).
Makler muss Provision begründen
Das Gesetz sei auch so gestaltet, dass es keine Umgehungskonstruktionen geben kann, versicherte Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne). So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt. Und: Der Makler muss begründen, warum der Mieter Provision zahlen soll. In allen anderen Fällen muss künftig der Vermieter die Provision alleine zahlen.
Die Regierung hat sich bei den Gesetzesplänen unter anderem Deutschland als Vorbild genommen. Dort wurde das Bestellerprinzip vor sieben Jahren eingeführt. Zadic sagte, sie gehe nicht davon aus, dass die Vermieter die Provision auf die Miete aufschlagen werden. Auch in Deutschland sei es zu keiner Erhöhung gekommen.
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