Infos zum Photovoltaik-Zuschuss
Dritte Förderrunde für PV-Anlagen startet
Am Mittwoch, den 23. August, um 17.00 Uhr geht die Photovoltaik-Förderung des Bundes in die dritte und damit vorletzte Runde dieses Jahres. Dann können Solarstrom-Interessierte in ganz Österreich wieder um Investitionszuschüsse für PV-Ausbauten und Stromspeicher ansuchen. Alle Details zur PV-Förderung findest du hier.
ÖSTERREICH. Rund 120.000 Anträge auf Sonnenkraftwerke wurden vom Bund heuer bereits genehmigt. Insgesamt steht für 2023 ein Rekordbudget von 600 Millionen Euro für den privaten PV-Ausbau zur Verfügung. Mit Mittwoch (17.00 Uhr) startet nun der dritte und damit vorletzte Fördercall dieses Jahres. Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können über die Website eag-abwicklungsstelle.at eingebracht werden. Nach Beginn der Ticketziehung am 23. August 2023 ist die Vervollständigung der notwendigen Daten erst ab dem Folgetag möglich. Die Ticketziehung ist zwei Wochen lang bis zum 6. September 2023 um 23.59 Uhr möglich.
Wichtige Zusatzinfo: Beim dritten Fördercall können nur Anträge für Photovoltaikanlagen bis 20 kWp (Kategorien A und B) gestellt werden – Kategorien C und D sind diesmal ausgeschlossen. Für Photovoltaikanlagen größer als 20 kWp können dann wieder beim letzten Fördercall des Jahres (ab 9. Oktober) Anträge eingebracht werden.
Fördersätze:
- Kategorie A: 285 Euro pro kWp
- Kategorie B: 250 Euro pro kWp
- Speicher: 200 Euro pro kWp (maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig)
Weitere Details der PV-Förderung
- Generell kann sowohl die PV-Förderung des Bundes als auch jene des Landes beantragt und erhalten werden.
- Die Fördercalls des Bundes starteten bzw. starten am 23. März, dem 14. Juni, dem 23. August, und dem 9. Oktober. Es ist immer zwei Wochen möglich, die Bundesförderung zu beantragen.
- 10 Prozent der Fördersumme sind für Antragsteller und Antragstellerinnen reserviert, die vergangenes Jahr keine Förderung erhalten haben.
- Wer letztes Jahr leer ausgegangen ist und seine PV-Anlage selbst finanziert hat, kann auch dieses Jahr die Förderung beantragen. Selbst wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde. Für diese Antragsteller und Antragstellerinnen gilt eine Ausnahme.
- Der Antrag für die Förderung von privaten Anlagen kann auch nach Baubeginn gestellt werden. Lediglich vor der Inbetriebnahme der Anlage muss ein erster vollständiger Förderantrag gestellt werden. Für die Inbetriebnahme muss man jedoch nicht auf die Zusage warten.
- Um einen Förderantrag stellen zu können, müssen dem Antrag verschiedene Unterlagen über entsprechende Upload-Felder im Antragssystem beigefügt werden. Dazu gehört u. a. ein gültiger Nachweis über den Netzzugang (Netzzusage) in schriftlicher Form.
- Insgesamt 600 Millionen will der Bund im Jahr 2023 in den privaten Ausbau von PV-Anlagen investieren.
Vier Förderkategorien
Bei der Investitionsförderung wird grundsätzlich zwischen vier Kategorien unterschieden:
- Kategorie A: Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt. 85 Euro Förderung pro kW.
- Kategorie B: 10 bis 20 Kilowatt Anlagen. 250 Euro werden pro kW gefördert.
- Kategorie C: 20 bis 100 Kilowatt Anlagen. Im Zuge einer Auktion kommen hier die Anlagen mit dem niedrigsten Förderbedarf zum Zug. Die maximale Förderhöhe beträgt 160 Euro pro kW.
- Kategorie D: Großanlagen von 100 bis 1000 Kilowatt. Auch hier wird nach dem Auktionsprinzip entschieden. Die maximale Förderhöhe beträgt 140 Euro pro kW.
"Nie dagewesener Solar-Boom"
Über einen "nie dagewesenen Solar-Boom" freut sich Lukas Hammer, Klima- und Energiesprecher der Grünen: "Alleine im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits über 2,3 GWp gefördert und damit mehr als doppelt so viel Leistung wie vergangenes Jahr installiert wurde." Die dadurch produzierte Strommenge reiche aus, um alle Haushalte in ganz Oberösterreich bzw. 670.000 Haushalte mit einem Stromverbrauch von jeweils 3.500 kwh zu versorgen, so Hammer.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.