Österreichische Lotterien
Lotto bald nur mehr für über 18-Jährige
Ab Juli darf nur mehr ab 18 Jahren Lotto gespielt werden. Die Österreichischen Lotterien wollen den Spieler- und Jugendschutz verbessern und als Vorbild in Sachen "verantwortungsvolles Glücksspiel" vorangehen.
ÖSTERREICH. Derzeit darf man, wenn man 16 Jahre oder älter ist bereits Wettspiel- und Lottoscheine kaufen. Mit Montag, 10. Juli 2023, soll sich das aber ändern und die Altersgrenze für den Verkauf wird angehoben. Dasselbe gilt für EuroMillionen, Brief- und Rubbellose.
Ausnahmen bei Kauf vor Umstellung
Wie bei der bisher gültigen Altersgrenze von 16 Jahren, wird auch die neue eine freiwillige Selbstbeschränkung sein, um Verantwortungsbewusstsein der Österreichischen Lotterien in den gesellschaftspolitischen Fokus zu stellen. Mit der Anhebung wolle man sich an die Klassenlotterie und win2day anpassen. Für Sportwetten sowie Tipp3 gelte schon jetzt eben diese Altersbeschränkung. Ab 10. Juli gelte dann einheitlich für alle Spiele der heimischen Lotterie die Vollendung des 18. Lebensjahres als Teilnahmebedingung.
Die vertragliche Verpflichtung der Annahmestellen beim Verkauf von Lotterielosen das Alter einzuschätzen und unter Umständen auch einen Ausweis zu kontrollieren, bleibt bestehen.
Für die Auszahlung der Gewinne gilt ab Juli dasselbe, mit der Ausnahme, dass jene, die bereits vor Inkrafttreten der Umstellung als 16- oder 17-Jährige ein Gewinner-Los gekauft hatten, dieses auch später noch einlösen dürfen. Bei Wettspielen soll das Kaufdatum auf der Rechnung geprüft werden, bei Brief- und Rubbellosen ist eine Gewinnanforderung an die Österreichischen Lotterien zu stellen. Nur so könne geprüft werden, ob das Los auch vor dem 10. Juli gekauft wurde. Ist das der Fall, soll der Gewinn problemlos ausbezahlt werden, andernfalls soll es keine Auszahlung geben.
Bei Wettscheinspielen wird dabei das Kaufdatum der Quittung überprüft. Bei Brief- und Rubbellosen muss eine Gewinnanforderung an die Österreichischen Lotterien gestellt werden. Anhand der Gewinnanforderung wird überprüft, ob der Loskauf vor dem 10. Juli stattgefunden hat bzw. haben kann. Wenn ja, wird dieser Gewinn auch nach der Umstellung ausbezahlt. Wenn nicht, wird die Auszahlung abgelehnt.
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