Neue Regeln ab 1. August
Ende der Quarantäne Pflicht - was jetzt gilt

GECKO-Vorsitzende Katharina Reich, Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher verkünden das Aus der Quarantäne.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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  • GECKO-Vorsitzende Katharina Reich, Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher verkünden das Aus der Quarantäne.
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Mitten in der Sommer-Welle der Pandemie hat die Regierung das Ende der Quarantäne-Pflicht beschlossen. Die wichtigsten Informationen und Ausnahmen.

ÖSTERREICH. Ab Montag gelten für den Umgang mit Covid-19 neue Bestimmungen. Was die neue "Freiheit" für die Menschen in Österreich genau bedeutet.

Gilt für infizierte Personen die Maskenpflicht überall?
Ja, überall, wo sich diese Person nicht im privaten Wohnbereich aufhält. Im Freien muss ein Mindestabstand von zwei Metern erfolgen, sonst gilt Maskenpflicht.

Entfallen die Tests künftig?
Im Gesundheits-und Pflegebereich gilt in Wien Testpflicht. Bei Symptomen sollte man sich prinzipiell weiterhin testen, trifft man gefährdete Personen, sollte man sich auch testen, wenn man keine Symptome hat. Die Testinfrastruktur bleibt bis Ende 2022 bestehen.

In welchen Bereichen gilt die Maskenpflicht noch?
In geschlossenen Räumen von Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, sowie an Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden (in Wien gelten bis zum 23. August  strengere Regeln, nämlich auch in Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln; in Spitälern ist ein PCR-Test erforderlich)

Was gilt in der Gastronomie?
Infizierte dürfen gastronomische Einrichtungen betreten, aber nichts konsumieren – außer im Freien, wenn er zu allen Gästen einen Abstand von mindestens zwei Metern bewahrt. 

Brauche ich für den Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung, wenn ich positiv getestet bin? 
Hat man Symptome, sollte man zu Hause bleiben und sich krank schreiben lassen. Man kann sich nun auch wieder über die telefonische Krankschreibung eine Bestätigung holen.

Muss ein Arbeitnehmer weiterhin eine offizielle Meldung vornehmen, wenn er infiziert ist?
Ja, er muss weiterhin eine Meldung abgeben. Ärzte und Labors müssen ebenfalls weiterhin infizierte Menschen melden.

Dürfen Betriebe am Arbeitsplatz strengere Regeln anordnen, als in der Öffentlichkeit?
Ja, wenn ein hohes Ansteckungsrisiko besteht auf jeden Fall, wie Arbeitsrechtler empfehlen. Denn Arbeitgeber unterliegen ja einer Fürsorge-Pflicht ihren Angestellten gegenüber.

Haftet der Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich am Arbeitsort infiziert und er schwerwiegende gesundheitliche Folgen davonträgt?
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer eine "Fürsorgepflicht". Verletzt er diese, kann er haftbar gemacht werden. Verschweigt der infizierte Arbeitnehmer seine Infektion oder hat keine Maske getragen, gilt das nicht. Dann kann sogar dieser haftbar gemacht werden.

Erscheint ein infizierter Arbeitnehmer nicht in der Arbeit, was kann ihm drohen?
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall den Arbeitgeber zu informieren. Aber: Ist ein Arbeitnehmer infiziert und nicht krank geschrieben, so gilt er als arbeitsfähig, wenn er während seiner Beschäftigung die FFP2-Maske trägt bzw. tragen kann. ist das nicht der Fall, so muss er nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber muss hier eine alternative Lösung finden.

Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn sie berechtigte Angst vor einer Ansteckung haben? 
Gehört der Arbeitnehmer nicht einer Risikogruppe an, muss er einen gravierenden, berechtigten Grund vorweisen. Die Gewerkschaft GPA hat gefordert, Beschäftigten, die Angst vor Ansteckung haben, Homeoffice zu ermöglichen.

Was, wenn das Maskentragen unzumutbar ist (Hitze, Schwangerschaft, Bau...?)

In dem Fall muss der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz erscheinen, und kann Homeoffice machen, so dies möglich ist. Zuvor muss der Arbeitnehmer alternative Lösungen suchen.

Was gilt in Schulen und in Kindergärten?
Kinder bis elf Jahren haben bei positiven Tests ein Betretungsverbot der Volksschule bzw. des Kindergartens, außer für Betreuungspersonen.

In welchen Bereichen gilt der grüne Pass?
In Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, sowie bei Reisen.

Wie werden die neuen Regeln kontrolliert?

Weder der Staat, noch der Arbeitgeber kontrolliert. Aber: In Betrieben können Testungen oder Zutrittssysteme verpflichtend eingeführt werden.

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