Fürstin Charlène von Monaco: Warum wird ihre Tochter in der Thronfolge benachteiligt?

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Die Zwillinge sind da! Fürstin Charlène von Monaco hat ihrem Mann Fürst Albert zwei gesunde Kinder geschenkt. Das Fürstenpaar darf sich über eine Tochter und einen Sohn freuen. Doch schon jetzt bahnt sich das erste Drama an. Denn Gabriella muss sich hinter ihrem Bruder anstellen – nur warum?

An wen geht der Thron, wenn Royals Nachwuchs haben? Die Antwort ist für viele klar: Der Erstgeborene hat Anspruch auf den Thron. In Monaco hingegen ist das nicht der Fall. Das ist wohl erst jetzt einigen bewusst geworden, als Fürstin Charlène ihre Zwillinge zur Welt gebracht hat. Ausgerechnet ihr Erstgeborenes ist ein Mädchen, das nicht das Erbe des Vaters antreten darf. Stattdessen wird ihr Bruder bevorzugt. Doch woran liegt das?

Veraltetes Thronfolgegesetz in Monaco!

Das Thronfolgegesetz in Monaco ist noch ziemlich veraltet und sieht vor, dass der männliche Nachkomme immer den Vorzug hat. Da es sich bei dem erstgeborenen Zwilling jedoch um Prinzessin Gabriella handelt, muss sie den Anspruch an ihren nach ihr geborenen Bruder Prinz Jacques abgeben. Sie darf nicht das Erbe ihres Vaters Fürst Albert antreten. Auch in Großbritannien herrschte dieses Gesetz noch, das jedoch von der Queen im Jahre 2011, noch vor der Geburt von Prinz George, abgeschafft wurde. Auch Fürst Albert von Monaco hätte die Macht dazu, das Thronfolgegesetz ändern zu lassen und so seiner Tochter den Vortritt zu lassen. Jedoch sieht es nicht danach aus, als würde sich der Mann von Fürstin Charlène zu diesem Schritt hinreißen lassen. Demnach wird Prinz Jacques eines Tages nach seinem Vater den Thron in Monaco besteigen.

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Bald ist es so weit - ein Baby! | Foto: Babyarm_by_Bettina Stolze_pixelio.de

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