Österreich im Ausnahmezustand
Darf ich wegen des Corona-Virus von der Arbeit fernbleiben?

Darf ich wegen dem Corona-Virus zuhause bleiben und muss nicht zur Arbeit?  | Foto: Pixabay
  • Darf ich wegen dem Corona-Virus zuhause bleiben und muss nicht zur Arbeit?
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Mag. Anna Trummer

Das Corona-Virus ist in Wien angekommen, die Verunsicherung der Bevölkerung ist groß: Das Sozialministerium versucht, dem gegen zu wirken und informiert die Bevölkerung. Konkret um die Frage: Darf ich wegen dem Corona-Virus nun zuhause bleiben und muss nicht zur Arbeit? Hier die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Corona-Virus.

ÖSTERREICH. Darf der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, wenn er sich vor einer Ansteckung fürchtet? Grundsätzlich nein, außer es würde eine tatsächlich Ansteckungsgefahr bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu Ansteckungen gekommen ist.
Eine Ausnahme besteht für alle, die in Spitäler, Apotheken, Pflegeheime, Krankentransporten arbeiten:  Ihr Arbeitgeber muss für geeignete Schutzmaßnahmen sorgen.

Erster bestätigter Coronavirus-Fall in Wien

Was ist, wenn ich meinen Arbeitsplatz garnicht erreich kann, da dieser etwa unter Quarantäne steht - hat man dennoch ein recht auf seinen Lohn? Ja, denn das recht auf auf Entgeltfortzahlung besteht dann, wenn der Arbeitnehmer ohne Verschulden während einer kurzen Zeit an der Arbeitsleistung verhindert wird, wie etwa einer behördlich angeordneten Quarantäne: 
Für die Dauer der Quarantäne gibt es Anspruch auf Vergütung durch den Bund.

Erster Patient mit Coronavirus in Wien

Dienstreise in Gefahrengebiet

Angenommen, der Arbeitsweg oder der Betrieb steht in einem Quarantänegebiet, dann muss der Dienstnehmer nicht zur Arbeit, denn diese Abwesenheit ist gerechtfertigt. Was wenn die Kinder oder andere Angehörige erkrankt sind? Oder wenn die Schule, der Kindergarten wegen des Corona-Virus gesperrt ist? Dann dürfen die Eltern der Arbeit fern bleiben, aber nur solange, bis die Betreuung des Kindes notwendig ist. Der Lohn  wird aber nur für eine Woche weitergezahlt. 

Im falle einer Dienstreise, die im Gefahrengebiet liegt, muss der Dienstnehmer diese nicht antreten, denn der Arbeitgeber muss diesen schützen. Liegt also eine Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet vor, weil dort eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, kann der Arbeitnehmer den Antritt der Dienstreise zu Recht verweigern.

Muss der Arbeitgeber auch für Schutzmaßnahmen in der Firma sorgen? Ja, aber nur dort, wo tatsächliche Ansteckungsgefahr gegeben ist, wie etwa im Kundenverkehr. Er muss etwa  Hygienemaßnahmen setzten und  für Desinfektionsmitteln sorgen. Bei direktem Patientenkontakt wie in klassischen Krankenberufen muss sogar eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, wie Einmalhandschuhe, geeignete Schutzkleidung, Atemschutzmaske, Augen- und Gesichtsschutz.

Alle Infos zum Coronavirus in Österreich

Alle Infos des Sozialministerium findet ihr hier.

Erster bestätigter Coronavirus-Fall in Wien

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.