Besitz von Kinderpornografie
Hälfte aller Tatverdächtigen sind minderjährig

49 Prozent, der wegen Besitz pornografischer Darstellung Minderjähriger, angezeigten Tatverdächtigen sind minderjährig.
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Rund 1.100 Minderjährige wurden im vergangenen Jahr wegen des Besitz kinderpornographischen Materials angezeigt. Sie machen die Hälfte der Beschuldigten aus, da sie oft nicht wissen, dass sie sich mit dem Besitz oder Weiterverbreitung strafbar machen. Expertinnen und Experten betonen, dass Minderjährige aufgrund von Unwissenheit anders gestraft werden müssen.

ÖSTERREICH. Wenn etwa eine 13-Jährige ihrem 15-jährigem Freund ein Foto ihrer Genitalien schickt und er dieses nicht löscht, so mache er sich wegen des Besitz pornographischer Darstellung von unter 14-Jährigen strafbar. Bei über 14-Jährigen sei es erst strafbar, wenn man das Bild an eine dritte Person weiterschickt, erklärt Heinz Holub-Friedreich, Sprecher des Bundeskriminalamts gegenüber Ö1. "Vielleicht besteht auch ein Konsens zwischen A und B, dass A B das Bild schickt. Wenn die in einem gewissen Alter sind, ist das auch ok. Aber wenn B das Bild weitergibt, macht sich B dadurch strafbar", so Holub-Friedreich.

Zahl in den letzten Jahren verdreiundzwanzigfacht

In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl minderjähriger Tatverdächtigen wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger um das 23-fache an. Im Jahr 2022 waren 49 Prozent, der 2.200 Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt, davon 279 unter sogar unter 14 Jahren. "Stellt sich dann letztendlich heraus, dass der Unmündige unter 14-Jährige das Foto erstellt hat, dann wird trotzdem ein Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt und die stellt das ganze Verfahren dann ein, weil natürlich hier keine Deliktsfähigkeit besteht", so der Sprecher des Bundeskriminalamts.

Der rasante Anstieg dieser Zahlen sei auf die breite Verfügbarkeit von Smartphones und die sozialen Medien zurückzuführen. "Dazu gehört auch das Sexting, also dass man auch zum Flirten intime Fotos von sich macht, die dann Genitalien oder Nacktheit zeigen, sehr gängig geworden ist. Wenn die Beziehung dann aufgelöst wird, können große Kränkungen sein und bis zu Rachegefühlen entstehen. Dann kann es dazu kommen, dass das dann weitergeschickt wird", sagt Hannes Kohler, leitender Psychologe der Wiener Kinderhilfe. Diese würden dann nicht selten auf den sozialen Medien veröffentlicht oder an Freunde verschickt werden, was für die Betroffenen schwere psychische Folgen habe und von Ohnmacht bis hin zu Suizidversuchen führen könne.

Das Weiterschicken sei für Betroffene besonders belastend und führe zu Angstzuständen bis hin zu Suizid. | Foto: Symbolbild: StockSnap/Pixabay
  • Das Weiterschicken sei für Betroffene besonders belastend und führe zu Angstzuständen bis hin zu Suizid.
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Jugendliche von Strafverschärfungen ausnehmen

Die Bundesregierung plant nach einem rezenten prominenten Fall Strafverschärfungen. Die Gültigkeit dieser strengeren Maßnahmen solle für Jugendliche nicht gelten, meint Psychologin Elke Prochazka von "Safer Internet". "Weil das ein Unterschied sein muss, wenn Jugendliche vor allem auch im Nicht-Wissen Fotos weitergeleitet bekommen – zum Beispiel in einer WhatsApp-Gruppe – und diese dann nicht vom Handy runterlöschen", so die Psychologin. Dass das Gesetz für unter 18-Jährige grundsätzlich gelte, begrüße sie aber, da es wichtiger Teil des Opferschutz sei. Besonders der Schutz vor Verbreitung müsse erhalten bleiben. Als kinderpornpografische Darstellung, die gestraft werden sollen, stuft die Expertin Abbildungen von Genitalien oder Andeutungen geschlechtlicher Handlungen ein, aber keine reinen Nacktfotos.

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