Strafen drohen
Konsumentenschützer warnen vor Fake-Shops bei Medikamenten
Gefälschte Arzneimittel werden in der Regel über Fake Shops vertrieben. Konsumentenschützer warnen eindringlich vor dem Online-Kauf von Medikamenten, denn neben gesundheitlichen Risiken macht man sich auch strafbar, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
ÖSTERREICH. Der Zoll hat seit Jahresanfang bei 428 Aufgriffen 24.169 Stück geschmuggelte Tabletten des Arzneimittels Ivermectin entdeckt, berichtete das Finanzministerium am Sonntag. Impfgegner und Verschwörungsgläubige schwören auf das Entwurmungsmittel im Kampf gegen Corona. Auch FPÖ-Klubchef Herbert Kickl bewirbt es seit Wochen. Experten und auch der Hersteller warnen ausdrücklich vor einer Anwendung von Ivermectin gegen das Virus. Ebenso kam es bereits zu Vergiftungen bei Selbstversuchen, die auf der Intensivstation endeten.
Insgesamt wurden 350.000 gefälschte und andere illegale Medikamente im Pandemie-Jahr 2020 vom Zoll beschlagnahmt – die zweithöchste jemals in Österreich aufgegriffene Menge. „Die Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Anbietern ist auf einen ersten Blick nicht immer einfach“, erklärt EVZ-Juristin Elisabeth Barth in einer Aussendung. „Die meisten Probleme sehen wir bei Fake-Shops, die sich häufig als ,Internet-Apotheke‘ einen seriösen Anstrich verpassen. Diese liefern die bestellte Ware entweder gar nicht oder – noch schlimmer – sie ist gefälscht und enthält womöglich problematische Wirkstoffe.“
So erkennst du Fake-Shops
In schlechtem Deutsch oder Englisch verfasste Texte, Formulierungen wie "ohne Rezept erhältlich" oder "100%ige Wirkungsgarantie", Lieferung nur gegen Vorauskasse oder ein unvollständiges Impressum ohne Kontaktmöglichkeiten seien Hinweise, dass es sich bei einem Online-Anbieter um einen Fake-Shop handle. Es sei auch sinnvoll, nach Erfahrungsberichten oder Warnungen von Verbraucherorganisationen zu suchen.
Nur Apotheken mit Sitz in Österreich oder in der EU dürfen Arzneimittel über das Internet verkaufen. Denn diese sind an nationale Qualitätsvorgaben und Bestimmungen gebunden. Bestellt und versendet werden dürfen nur rezeptfreie Medikamente – und zwar im Rahmen des persönlichen Bedarfs. Dieser wurde mit maximal drei Packungen pro Medikament festgelegt. Der Einkauf bei Apotheken in Drittstaaten (z.B. USA, China) ist hingegen verboten.
7.260 Euro Strafe
„Die Zollorgane haben die Möglichkeit, rezeptpflichtige oder illegale Medikamente, die aus dem Ausland eingeführt werden, zu überprüfen und können diese beschlagnahmen und vernichten. Die Kosten für den Aufwand trägt immer der Besteller. Darüber hinaus drohen im Wiederholungsfall zusätzliche Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro. Aus diesen Gründen raten wir, bei Online-Bestellung von Arzneimitteln stets besonders vorsichtig zu sein.“
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