Ministerium veröffentlicht Verkehrsregeln für Hoverboards
Im Kult-Film "Zurück in die Zukunft II" landet Marty McFly am 21. Oktober 2015 und schwebt mit einem Hoverboard durch die Straßen des 21. Jahrhunderts. Das Verkehrsministerium würdigt diesen Tag mit eigenen Verkehrsregeln für dieses "Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn".
ÖSTERREICH. Pünktlich zur Ankunft von Marty McFly im 21. Jahrhundert beweist das Verkehrsministerium Sinn für Humor: Wer sich über die Rechtslage zum Fahren mit einem Hoverboard, einer Art fliegendes Skateboard, informieren möchte, wird heute auf der Website des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) fündig.
Verkehrsregeln für Hoverboards laut BMVIT
* Für das Fahren mit einem Hoverboard ist kein Führerschein notwendig.
* Das Hoverboard gilt als „Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“, ähnlich wie ein Skateboard.
* Mit Hoverboards darf man überall dort unterwegs sein, wo auch Skateboards erlaubt sind: zum Beispiel in Funparks oder in Wohn- und Spielstraßen. Wichtig ist, dass beim Fahren keine Passantinnen und Passanten gefährdet werden.
* Fährt man mit dem Hoverboard über Wasser, gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung.
* Möchte man mit seinem Hoverboard fliegen, benötigt man einen Sonderpilotenschein und muss sich an die Luftverkehrsregeln halten. Für das Schweben unter 150 Metern Höhe in unbebautem Gebiet und unter 300 Metern Höhe in dicht bebautem Gebiet oder über Menschenansammlungen ist eine Genehmigung der Austro Control notwendig.
Die kultige Hoverboard-Verfolgungsjagd zum Nachsehen:
Links:
* Information des BMVIT – Das dürfen Sie mit einem Hoverboard
* Offizielle Website der Filmreihe "Zurück in die Zukunft"
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.