Ab 7. Februar
Neue Covid-Regeln ermöglichen Gottesdienste und Taufen

- In der Kirche müssen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und FFP2-Masken getragen werden.
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Die Lockerungen der Regierung ermöglichen ab 7. Februar der katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen zu feiern. Zu den wichtigsten Regeln gehören ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern und eine FFP2-Maske sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien. Weiterhin untersagt sind Gemeinde- und Chorgesang. Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich, Trauungen sind weiterhin zu verschieben. Darauf hat sich die Österreichische Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem Kultusministerium geeinigt.
ÖSTERREICH. "Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das „Absperren von Kirchenbänken“ zu treffen. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." Wie schon bisher, so kann jeder Diözesanbischof auf Grundlage dieser Rahmenordnung strengere Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.

- Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben.
- Foto: Alois Fischer
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"Willkommensdienst" vor Ort
"Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten, vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden", ein "Willkommensdienst" hat auch darauf zu achten. Wo es möglich ist, soll an Wochentagen der Gottesdienst in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle stattfinden. Wo bisher eine Mund-Nasen-Schutz verpflichtend war, ist nach den neuen Regeln eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutztragen. Die Kirchen müssen „vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet“ werden.
Online-Angebote bleiben bestehen
Weiterhin untersagt ist auch der Friedensgruß mittels Händeschütteln. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern etwa am Ein- und Ausgang aufgestellt werden. Die Kommunionspendung ist ebenfalls geregelt: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Darüber hinaus sollen die Online-Angebote bestehen bleiben, die Gottesdienste sollen "in gebotener Kürze" gefeiert werden und die Sitzplatzanzahl wird begrenzt. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich.
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