Hochrisikobereiche
NIG empfiehlt 4. CoV-Impfung in speziellen Fällen

Mangels wissenschaftlicher Daten wird die vierte Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen. | Foto: SALK/Doris Wild
  • Mangels wissenschaftlicher Daten wird die vierte Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen.
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In speziellen Fällen empfiehlt das Nationale Impfgremium (NIG) bereits eine 4.  CoV-Impfung.

ÖSTERREICH. Angesichts der Omikron-Variante müsse die Rate der Drittimpfungen „ehestmöglich" angehoben werden. Zur dauerhaften Beeinflussung der Pandemie müsse die Reduktion der Viruszirkulation durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate das langfristige Ziel sein, heißt es in den Anwendungsempfehlungen.

Weil mangelnde wissenschaftliche Daten fehlen, gebe es noch keine allgemeine Empfehlung  für die vierte Impfung. „In Anbetracht einer drohenden Omikron-Welle kann diese jedoch in Hochrisikobereichen (z. B. exponiertes Gesundheitspersonal) sowie in systemkritischen Bereichen ab 6 Monaten nach der 3. Impfung angeboten werden“, heißt es. Diese solle aber nur nach ärztlicher Individualeinschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person erfolgen („Off Label“). Es gebe noch keine Evidenz, dass diese zusätzliche Impfung Infektionen vermeiden kann. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass damit schwere Erkrankungen vermieden werden können“, so das NIG.

Novavax im 1. Quartal

Auch der kürzlich von der EU zugelassene Impfstoff von Novavax wurde in die Liste der Vakzine aufgenommen. Erste Lieferungen nach Österreich würden im ersten 1. Quartal 2022 erwartet. Derzeit solle der Impfstoff in erster Linie für Erstimpfungen und Personen mit Kontraindikationen zu bisher zugelassenen Impfstoffen eingesetzt werden.

Impfwillige nicht abweisen

Das NIG warnte in seinen Empfehlungen ausdrücklich vor der Omikron-Variante. Daher solle impfenden Personen „mit einer hohen Flexibilität begegnet werden“. Impfwillige sollten beim Impftermin nicht abgewiesen werden, „auch wenn im Einzelfall empfohlene Impfintervalle um einige Tage nicht eingehalten werden können“. Eine Impfung solle nur dann nicht durchgeführt werden, wenn es ausdrückliche Gegenanzeigen gebe.

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