Coronavirus
Regierung verlängert Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch
Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit gilt bis Ende des Schuljahres 2020/21 und wird von drei auf vier Wochen ausgeweitet.
ÖSTERREICH. Bisher wurde die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar konzipiert. Nun können vier Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden, auch für Kinder in Quarantäne. Mit der Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November zudem einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Dafür bekommt dieser die Kosten zu 100 Prozent vom Bund ersetzt.
Initiativantrag im Nationalrat
Die Grünen werden heute im Nationalrat einen Initiativantrag zur allumfassenden Verbesserung der Sonderbetreuungszeit einbringen, kündigte Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen, an. "Durch den Rechtsanspruch für die Eltern und durch die volle Kostenübernahme durch den Bund schaffen wir Sicherheit und unterstützen damit sowohl die Eltern als auch die Unternehmen in den kommenden herausfordernden Monaten. Ich freue mich, dass dieses Anliegen der Grünen nun endlich zur Umsetzung kommt“, sagte Neßler zu den bevorstehenden Änderungen bei der Sonderbetreuungszeit.
Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sei es ein "Herzensanliegen" gewesen, um in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass Familien nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert werden." Neben der Sonderbetreuungszeit, die vor allem bei Schulschließungen und Quarantäne aufgrund der Pandemie als zusätzliche Möglichkeit ausgeweitet wird, gibt es bei Krankheit der Kinder bereits die Möglichkeit der Pflegefreistellung“, erinnert Neßler.
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