Coronavirus
Regierung verlängert Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch

Die Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert. | Foto: Pixabay
2Bilder

Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit gilt bis Ende des Schuljahres 2020/21 und wird von drei auf vier Wochen ausgeweitet.

ÖSTERREICH. Bisher wurde die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar konzipiert. Nun können vier Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden, auch für Kinder in Quarantäne. Mit der Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November  zudem einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Dafür bekommt dieser die Kosten zu 100 Prozent vom Bund ersetzt. 

Initiativantrag im Nationalrat

Die Grünen werden heute im Nationalrat einen Initiativantrag zur allumfassenden Verbesserung der Sonderbetreuungszeit einbringen, kündigte Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen, an. "Durch den Rechtsanspruch für die Eltern und durch die volle Kostenübernahme durch den Bund schaffen wir Sicherheit und unterstützen damit sowohl die Eltern als auch die Unternehmen in den kommenden herausfordernden Monaten. Ich freue mich, dass dieses Anliegen der Grünen nun endlich zur Umsetzung kommt“, sagte Neßler zu den bevorstehenden Änderungen bei der Sonderbetreuungszeit.

Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sei es ein "Herzensanliegen" gewesen, um in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass Familien nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert werden." Neben der Sonderbetreuungszeit, die vor allem bei Schulschließungen und Quarantäne aufgrund der Pandemie als zusätzliche Möglichkeit ausgeweitet wird, gibt es bei Krankheit der Kinder bereits die Möglichkeit der Pflegefreistellung“, erinnert Neßler.

Alle aktuellen Entwicklungen zum Thema Corona-Virus findest du in unserem Live-Ticker

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Die Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert. | Foto: Pixabay
Laut Kogler sei die neue Regelung "eine unverzichtbare Hilfe und Entlastung für die Frauen und Familien in Österreich." | Foto: Freisinger

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.