Dem Gesetz zum Trotz
So entgehen Shishabars und Cafes dem Rauchverbot
Seit 1. November gilt das Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben. Allen? Zwei Cafes in Oberösterreich und diverse Shishabars in Wien widersetzen sich dem Gesetz. Und das auf eine besonders affine Art.
ÖSTERREICH. "Ja, in der PlusCity aber auch in der LentiaCity gibt es je eine Raucherlaunge", bestätigt man der RMA auf Nachfrage. Und das trotz Rauchverbot? Wie geht das? Tatsächlich haben die beiden Cafes in Oberösterreich sich einen Trick zunutze gemacht. Auf der Gastüre prangert der Hinweis:
"Im Rauchbereich wird nicht serviert. Die Raucherlounge ist gesetzeskonform, da sie vom öffentlichen Bereich für jedermann begehbar und kein Gastronomiebetrieb ist! Dies ist ein Service für unsere rauchenden Kunden! Die Raucherlounge ist kein Raum für die Einnahme von Speisen und Getränken!”
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Rauchverbot gilt nicht im öffentlichen Raum
Und so ist die Gesetzeslage: Das Rauchverbot gilt nur in allen Räumen, in denen Speisen und Getränke hergestellt oder serviert werden. Wenn aber der Besitzer des Cafes den Raucherbereich zum öffentlichen Raum deklariert, zielt das Rauchverbot ins Leere. Ganz gleich funktioniert die Umgehung des Rauchverbots auch in den Wiener Shishabars: Die Pfeife ist nur dann erlaubt, wenn dazu nichts konsumiert wird.
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