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Spar ruft Bio-Knusperbrot mit Quinoa zurück

SPAR ruft vorsorglich SPAR free from Bio-Knusperbrot mit Quinoa 6 x 25g zurück. | Foto: Interspar
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  • SPAR ruft vorsorglich SPAR free from Bio-Knusperbrot mit Quinoa 6 x 25g zurück.
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Beim "SPAR free from Bio-Knusperbrot mit Quinoa 6 x 25g" wurde ein erhöhter Gehalt an Ethylenoxid festgestellt.

ÖSTERREICH. Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde beim Produkt „SPAR free from Bio-Knusperbrot mit Quinoa 6 x 25g“ ein erhöhter Gehalt an Ethylenoxid festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR die Produkte zurück, teilte die Handelskette in einer Aussendung mit.

Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, „SPAR free from Bio-Knusperbrot mit Quinoa 6 x 25g“ mit dem MHD vom 16.12.2022 bis einschließlich 12.09.2023 nicht zu verzehren. Alle anderen Produkte von SPAR free from sowie Knusper- und Knäckebrote der SPAR-Marken sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Kunden können dieses Produkt im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt ohne Kaufbeleg zurückgeben. | Foto: Spar
  • Kunden können dieses Produkt im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt ohne Kaufbeleg zurückgeben.
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Alle Kunden, die eines des eventuell betroffenen Produktes bereits gekauft haben, können dieses selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben, heißt es. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer informieren. 0800221120

 

Was ist Ethylenoxid?

Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das in einigen Ländern wie z. B. Indien, USA, Kanada zum Besprühen von Lebensmitteln eingesetzt wird, um Bakterien und Pilze abzutöten, informiert die die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) auf ihrer Webseite. Es kann daher als Rückstand in diesen Lebensmitteln auftreten. In der EU ist es seit 1991 in Pflanzenschutzmitteln verboten. Als Sterilisationsmittel ist Ethylenoxid (z. B. bei Medizinprodukten) erlaubt, da es, um Schäden am Material oder der Elektronik zu verhindern, in vielen Fällen nicht durch andere Sterilisationsmethoden (heißer Wasserdampf, Gammastrahlen etc.) zu ersetzen ist. Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend.

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