Energiewende in Österreich
Stromverbrauch soll ab 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen

Wir hoffen auf eine rasche Einigung der Parteien im Sinne der Umwelt und der Wirtschaft“, betont Michael Strugl, Präsident des Branchenverbandes Österreichs Energie.  | Foto: Schrefel
  • Wir hoffen auf eine rasche Einigung der Parteien im Sinne der Umwelt und der Wirtschaft“, betont Michael Strugl, Präsident des Branchenverbandes Österreichs Energie.
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Heute Mittwoch endet die Begutachtungsfrist für das umfassende Gesetzespaket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. „Wir hoffen auf eine rasche Einigung der Parteien im Sinne der Umwelt und der Wirtschaft“, betont Michael Strugl, Präsident des Branchenverbandes Österreichs Energie. Lob und Kritik aus der Branche:

ÖSTERREICH. „Wenn das Gesetzespaket wie geplant mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt, können wir die Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 mit viel Einsatz möglicherweise noch erreichen. Mit jedem Tag aber, an dem wir weiterhin keinen gesetzlichen Rahmen haben, rückt das Ziel, Österreichs Stromverbrauch 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, in weitere Ferne“, so Strugl. Derzeit liegt der Stromverbrauch bei ungefähr 70 Terawattstunden (TWh), rund 70 Prozent stammen dabei aus erneuerbaren Quellen wie Windkraft. Bis 2030 wird der Strombedarf allerdings weiter wachsen und soll zudem zu 100 Prozent „sauber“ sein.

Meilenstein zur Energiewende

Mit dem Entwurf für das EAG liegt ein umfassendes Gesetzespaket vor, das auch Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), dem Ökostromgesetz 2012, im Gaswirtschaftsgesetz (GWG), im EnergieControl-Gesetz und im Starkstromwegegesetz umfasst. Die E-Wirtschaft sieht den Gesetzesentwurf in vielen Punkten positiv. Die notwendige Planbarkeit für den Ausbau der Erzeugung ist durch die Neuregelung des Fördermechanismus weitestgehend gegeben. Maßnahmen, die zum Erhalt der Versorgungssicherheit notwendig sind, wie die Netzreserve müssen noch nachgebessert werden. „In Summe ist das ein Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende. Wir hoffen sehr, dass der Nationalrat das Gesetzespaket noch heuer verabschieden kann“, so Strugl. Und weiter: „Das Gesetzespaket wird ein Investitionsprogramm auslösen, das nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Konjunkturbelebung einen wichtigen Impuls setzt.“

Zehn Milliarden Euro Förderung

Für die Pläne werden in den kommenden neun Jahren insgesamt zehn Milliarden Euro Förderungen ausgeschüttet. Die Kosten von durchschnittlich rund einer Milliarde Euro pro Jahr werden die Stromkunden und -kundinnen auf ihren Rechnungen wiederfinden. Bisher waren es 700 bis 760 Millionen Euro pro Jahr, hatte die für das EAG zuständige Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) Mitte September erläutert. Mit den Förderungen, die sich je nach den unterschiedlichen Erzeugungstechnologien differenzieren, werde man aber bis zu 30 Milliarden an Investitionen in Österreich auslösen.

Vorgeschlagene Regelung unzureichend

Mit dem Gesetzespaket wird zudem die Einrichtung von Energiegemeinschaften neu eingeführt. Für GLOBAL 2000 ist entscheidend, dass die Energiewende von vielen Akteuren, wie Bürgerinnen und Bürgern, Klein- und Mittelbetrieben oder LandwirtInnen getragen und mitgestaltet wird. Die aktuell vorgeschlagenen Regelungen sind für GLOBAL 2000 aber völlig unzureichend. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vom Großteil der Förderungen abgeschnitten und künstlich klein gehalten werden. Derzeit ist lediglich ein Zugang zu Investitionsförderungen, ein Zuschuss für die Errichtung von Anlagen, enthalten, aber nicht zur Marktprämie. Die Marktprämie ist ein Förderbetrag, der pro Kilowattstunde verkauften Strom gewährt wird und den Kern des Erneuerbaren-Ausbau-Pakets darstellt. Die vorgesehene Regelung widerspricht damit der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU, die vorsieht, dass sich Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften "unter gleichen Bedingungen wie andere Marktteilnehmer um die Förderung bewerben können.“

 „Energiewende muss für private Haushalte leistbar bleiben“

Die Arbeiterkammer begrüßt den Entwurf für das Erneuerbaren Ausbaugesetz, sieht in ihrer Stellungnahme aber noch wesentliches Verbesserungspotenzial. Für eine fairere Verteilung der Kosten und eine Deckelung für private Haushalte fordert die AK dabei mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf. „Bereits heute tragen die privaten Haushalte, bei nur einem Viertel des Stromverbrauchs, beinahe die Hälfte der Förderkosten. Hier ist der Finanzminister gefordert, mehr allgemeine Steuermittel bereitzustellen, das entlastet nicht nur die Haushalte, sondern auch Unternehmen und Industrie“, so die Leiterin der AK Wirtschaftspolitik, Christa Schlager. Das gilt nicht nur für Investitionsförderungen und Technologiefördermittel der Länder, sondern speziell dann, wenn die Förderobergrenze von einer Milliarde Euro jährlich überschritten wird. „Wenn die Fördermittel nicht ausreichen, um die Ausbauziele zu erreichen, dann muss die öffentliche Hand ihre Verantwortung wahrnehmen und mehr Geld zur Verfügung stellen und nicht die StromkundInnen“, sagt Christa Schlager. Die AK fordert: 

  • Begrenzung der Kosten für private Haushalte: Die AK fordert eine Begrenzung der Förderkostenbelastung je Haushalt von rund 100 Euro bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch.
  • Mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf für Investitionsförderungen, Technologiefördermittel der Länder und bei Überschreitung des Fördervolumens von einer Milliarde Euro jährlich. • Einkommensschwacher Haushalte befreien: Die AK begrüßt, dass wie bisher einkommensschwache Haushalte von den Ökostromförderkosten befreit werden, aber es muss Vereinfachungen geben.
  • Erneuerbare Energiegemeinschaften, die ein zentraler neuer Baustein des EAG sind, müssen auch energiearme Haushalte leicht zugänglich gemacht werden.
  • Wie in Deutschland sollten die maximalen Förderprämien, die die erneuerbaren Anlagenbetreiber erhalten, durch die Regulierungsbehörde festgelegt werden.
  • Keine Privilegien für Strom-Großverbraucher oder Seilbahnen:
  • Ausnahmen von Finanzierungskosten darf es nur dann geben, wenn sie dem Klima helfen, wie etwa für den elektrifizierten öffentlichen Verkehr.
  • Effizienz durch Transparenz: Aus den Fehlern der alten Ökostromförderung lernen und keine Fördergelder ohne ausreichende Kontrolle vergeben. Fördervoraussetzung muss eine Offenlegung der Kosten und Einschaurechte in die Gebarung der Fördernehmer sein. Damit würde auch der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen. • Finanzierungskosten mittels staatlicher Kreditgarantien senken: Die Finanzierungskosten sind ein wesentlicher Kostentreiber beim Ausbau Erneuerbarer Energie. Staatliche Kreditgarantien können helfen die Kosten für die Anlagenbetreiber und damit für das Fördersystem insgesamt deutlich zu reduzieren.

"Deckelung der Ökostromkosten"

Die SPÖ will es den Regierungsparteien ÖVP und Grüne nicht leicht machen. Man werde das Gesetz „nicht einfach durchwinken, es muss auch eine soziale Handschrift haben“, deponierte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll am Dienstag bei einer Diskussionsrunde. Er forderte eine Deckelung der Ökostromkosten bei jährlich 100 Euro pro Haushalt.

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