Angehörigenbonus wird ausgezahlt
Wann pflegende Angehörige Anspruch haben

Der Angehörigenbonus wird dieser Tage erstmals ausbezahlt. Berechtigte pflegende Angehörige erhalten 750 Euro. | Foto: pixabay
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Der Angehörigenbonus wurde im Rahmen der Pflegereform beschlossen. Dieser Tage wird er erstmals ausbezahlt. Bis zu 80.000 pflegende Angehörige haben Anspruch auf die 750 Euro – ein Teil von ihnen muss einen Antrag stellen, um den Bonus zu erhalten.

ÖSTERREICH. Der Zuschuss soll all jenen zugutekommen, die sich um nahe Angehörige kümmern. Eine erste Voraussetzung betrifft die Pflegestufe: So muss die zu pflegende Person zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 haben. Ob ein eigener Antrag gestellt werden muss, hängt indes mit der eigenen Pensionsversicherung zusammen: Wer wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert ist, muss keinen Antrag stellen und bekommt das Geld automatisch.

Pflegende Angehörige ohne Selbst- oder Weiterversicherung müssen hingegen sehr wohl einen Antrag einbringen, wobei hier das monatliche Netto-Einkommen maximal 1.500 Euro betragen darf und der Beginn der Pflegearbeit zumindest ein Jahr zurückliegen muss. Profitieren können auch Pensionistinnen und Pensionisten, sofern deren Pension ebenfalls unter der genannten Grenze liegt.

Wer ist naher Angehöriger?

Als nahe Angehörige gelten:

  • der Ehegatte/die Ehegattin, der eingetragene Partner/die eingetragene Partnerin
  • der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin
  • Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie verwandt sind
  • Wahl-, Stief- und Pflegekinder/Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
  • Geschwister, Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cousin, Cousine sowie weitere Personen, die bis zum vierten Grad in der Seitenlinie verwandt sind
  • Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin sowie weitere verschwägerte Personen in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum vierten Grad. Verschwägert sind Personen, die durch Heirat oder eingetragene ­ Partnerschaft mit jemandem verwandt sind.
  • eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt und ihm seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn ein im gemeinsamen Haushalt lebender arbeitsfähiger Ehepartner oder eingetragener Partner nicht vorhanden ist. 

Heuer noch 750 Euro, ab 2024 125 Euro monatlich

Heuer wird der Angehörigenbonus noch rückwirkend bis Juli ausbezahlt. Für ein halbes Jahr ergibt das eine Summe von 750 Euro. Mit 2024 wird dann auf monatliche Zahlungen umgestellt, das ergibt im kommenden Jahr jeweils 125 Euro pro Person und Monat. Ein Ablaufdatum hat der Bonus nicht, ab 2025 soll er jedes Jahr an die Inflation angepasst werden. 

Bonus mit Verspätung

Dass der Bonus erst jetzt ausbezahlt wird – ursprünglich hat der Nationalrat die Sozialleistung schon vor einem Jahr fixiert –, liegt daran, dass gesetzlich nachgebessert werden musste. Man wollte "keine Gruppen außen vor lassen", erklärte Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch im "Ö1-Morgenjournal".

Im ersten Gesetzesentwurf habe man mit rund 55.000 Personen geplant. Das sind all jene, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben. In einem zweiten Schritt wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten dann auf 80.000 Personen erweitert, "weil die Voraussetzung, in einem gemeinsamen Haushalt leben zu müssen, weggefallen ist", so Rauch.

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