Schnee und Glätte
Am 1. November startet situative Winterreifenpflicht

Achtung, Winterreifenpflicht ab 1. November | Foto: ÖAMTC
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Von 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres gilt das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht in Österreich. Was du jetzt beachten musst.

ÖSTERREICH. Laut dem Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Matsch, Eis) nur mit Fahrzeugen mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein.

"Die situative Winterreifenpflicht ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit auf unseren Straßen während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Winterreifen bieten eine bessere Haftung und Kontrolle, was Unfälle und gefährliche Situationen verhindern kann", erklärt ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.

Schwere Lkw müssen bis Mitte März Winterreifen haben

Für Lkw ab 3,5 Tonnen gilt im gleichen Zeitraum die Pflicht, zumindest die Räder einer Achse mit Winterreifen bestückt zu haben. Das Gleiche gilt für Omnibusse und ähnliche Kraftfahrzeuge von 1. November bis 15 März.

Diese Reifen dürfen verwendet werden

Verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen. "Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. 

Hohe Strafen drohen

Bei Nichteinhalten, also wenn man trotz Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs ist, drohen Strafen bis zu 5.000 Euro sowie auch Versicherungsprobleme im Falle eines Unfalls. Zum Beispiel kann die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellen und möglicherweise zahlt die Kaskoversicherung den Schaden nicht.

Winterliche Verhältnisse am 31. Oktober 

Am späten Dienstagvormittag kam es wegen Wintereinbruchs in höheren Lagen zu Verkehrsbehinderungen. „Ohne Winterreifen soll man derzeit keinesfalls Fahrten über höhere Lagen antreten. Wegen Schneefalls bleiben über den Felbertauern (P1) immer wieder Fahrzeuge hängen. Über die Großglockner Hochalpenstraße und die Gerlos Alpenstraße wurde schon Kettenpflicht verhängt“, so die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen.

Neben dem Erdrutsch auf der A13, die am Dienstag im Bereich Brennersee nur einspurig passierbar war, kam es durch die Schneefälle auch zu einer weiteren Wintersperre. „In der Steiermark wurde der Sölkpass (L704) gesperrt. Zu den schon geltenden Wintersperren über Timmelsjoch (B186) in Tirol und Malta Hochalmstraße in Kärnten wird am Montag außerdem der Staller Sattel (L25) dazu kommen“, so die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen.

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