Kein Radfahren gegen Einbahn
Regierung ändert nach Kritik StVO-Novelle
Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch die umfassende 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Damit sollen Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver werden. Doch einige Vorteile für Radfahrer wurden nach der Begutachtungsphase wieder gestrichen. Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach Geschwindigkeitsüberschreitungen ist auf jeden Fall fix.
ÖSTERREICH. Zukünftig soll beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen sind weitere Neuerungen.
Die geplante Änderungen rund um Kreuzungen sollen aber nicht kommen. Ursprünglich war in der Novelle vorgesehen, bei Kreuzungen den freizuhaltenden Sichtbereich von fünf auf acht Meter zu erhöhen. Die Stadt Wien lehnte den Vorschlag ab mit der Begründung, etwa 5.500 Kreuzungen müssten dann umgebaut werde. Kosten: 110 Mio. Euro. Auch von anderen Seiten kam viel Kritik.
Eine weitere Regel hat es ebenfalls nicht in die finale Fassung geschafft. Eigentlich hätten Radfahrer gegen die Einbahnstraße fahren dürfen. Die nun gefallene Regelung hätte vorgesehen, dass die jeweilige Behörde die Einbahnen verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern müssten, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt.
Das Verkehrsministerium unter Leonore Gewessler (Grüne) hat noch einen Punkt gestrichen: Das vorgesehene "Schrägpark-Verbot" kommt nun nur in deutlich abgeschwächter Form. Künftig soll auch weiterhin ein Hineinragen des Fahrzeuges auf den Gehsteig im geringfügigen Ausmaß möglich sein - abhängig von der Gesamtbreite des betroffenen Gehsteigs.
Diese Neuerungen kommen
Künftig dürfen Fahrradfahrer bei Rot rechts abbiegen bzw. bei T-Kreuzungen geradeaus fahren, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. In jedem Fall muss man dabei vor der Weiterfahrt kurz anhalten.
Das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern im gemischten Verkehr wird gestattet, etwa neben einem Kind, in 30 km/h-Zonen dürfen dies alle Radfahrer, sofern es sich nicht um eine Vorrangs- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird. Weiters wird der "Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers" außerhalb des Ortsgebietes auf mindestens zwei Meter erhöht, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.
Mehr Sicherheit für Fußgänger
Für Fußgänger kommen folgende Erleichterungen: fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen mit schnelleren und längeren Grünphasen sowie ein Hinderungs- und Gefährdungsverbot auf Gehsteigen. Im Haltestellenbereich müssen Fahrzeuge künftig rechts von diesen Öffentlichen Verkehrsmitteln ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen.
Schulstraßen sollen einfacher verordnet werden
Behörden dürfen dann auch unkomplizierter "Schulstraßen" in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden via Verordnung errichten. Dort darf nur der Fahrradverkehr, Krankentransporte und Schülertransporte fahren. Ausnahmen gibt es auch für Fahrzeuge des Straßendienstes, die Müllabfuhr, den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Feuerwehr, die Öffis und Anrainer.
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