Neue Regelungen
3G am Arbeitsplatz – Was sich im November alles ändert

Am Arbeitsplatz ist ab 1. November zwingend ein 3G-Nachweis zu erbringen. | Foto: Michael J. Payer
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Ab November gelten neue Covid-Regeln in Österreich. Auch neue Corona-Vorschriften für den Arbeitsplatz gelten. Was sich sonst noch alles ändert, liest du hier.

ÖSTERREICH. Ab November gibt es wieder einmal neue Regelungen, was den Umgang mit Covid angeht. In Bundesländern wie Wien, der Steiermark und Tirol gelten zusätzlich strengere Regeln.

Arbeitsplatz

Ab 1. November (mit einer Übergangsfrist bis 14. November, dann gelten nur noch PCR-Tests, es gilt also eine „2,5-G“-Pflicht) müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an ihrem Arbeitsort erscheinen.

Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich. Unternehmen dürfen Stichproben vornehmen, um den Status der Mitarbeiter zu überprüfen. Diese können aber freiwillig ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis bzw. Test deponieren. 

Prinzipiell entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben - dort auch für Besucher. 

Tourismus

Für den Wintertourismus tritt eine neue Verordnung Kin Kraft. So wird festgelegt, dass zur Nutzung von Seilbahnen nicht nur eine Maske, sondern auch ein 3G-Nachweis notwendig ist. Ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nützen. Das heißt, wer am Berg wohnt und ins Tal zum Einkaufen oder zum Arzt fährt, muss nicht zwingend getestet, genesen oder geimpft sein.

Apres Ski ist zwar wieder erlaubt. Allerdings gelten dort die strengeren Regeln analog zur Nachtgastronomie. Eintritt gibt es nur mit PCR-Test. Ab einer Belegung von 300 Intensivbetten sind allerdings nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

2G-Regel

In einem neuen Maßnahmenpaket ist eine "2G-Regel" vorgesehen: Bei 500 belegten Covid-Intensivbetten beziehungsweise einer Auslastung von 25 Prozent österreichweit tritt die neue Stufe 4 in Kraft. Alle bisherigen 3G-Bereiche werden dann zur 2G-Zone. Egal, ob man einen Antigen- oder PCR-Test vorweisen kann – Ungeimpften wird der Eintritt in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen verwehrt.

Sind die Intensivstationen zu 30 Prozent mit Covid-Patienten belegt oder übersteigt die Belegung 600 Betten, kommt Stufe 5 zur Anwendung. Heißt: Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Wer keine Impfung oder überstandene Infektion nachweisen kann, der muss in den "Lockdown". Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs wäre dann nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Die Grundversorgung oder der Weg zur Arbeit bleiben erlaubt. Ausgenommen davon sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Regelungen, welche über diese Maßnahmen hinausgehen, können die Bundesländer darüber hinaus selbst per eigener Verordnung umsetzen.

Neues Telekommunikationsgesetz

Am 1. November tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) in Kraft. Hauptintention war dabei die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Im TKG 2021 gibt es aber zusätzliche Akzente, vor allem im Bereich der Netzsicherheit, der Nutzung fremder Infrastruktur und des Verbraucherschutzes.

Bei den Mobilfunkanbietern wird die einfachere Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden für einen leichteren 5G-Ausbau sorgen. Die Bundesregierung will eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 realisieren. 

Zudem soll es ein einheitliches öffentliches Warnsystem geben. Damit können im Katastrophenfall Menschen per SMS informiert werden. Außerdem wird der Zugang zum Notruf 112 erleichtert, Menschen mit besonderen Bedürfnissen können ihn künftig per Textnachricht erreichen. 

Neues Telekomgesetz mit Regeln für 5G

Bedingte Winterreifenpflicht 

In Österreich gilt ab 1. November wieder die situative Winterreifenpflicht. Dann müssen bei winterlichen Wetterverhältnissen die entsprechenden Reifen am Fahrzeug montiert sein, um Fahren zu dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.
Mehr dazu hier 

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