Neuer Entwurf durchgesickert
3G-Regel am Arbeitsplatz könnte ab 15. Oktober kommen

Wer die 3G-Regel nicht einhält, den kann der Arbeitgeber wohl in Zukunft nach Hause schicken – für diese Zeit müsste das Entgelt nicht mehr bezahlt werden.  | Foto: RMA
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  • Wer die 3G-Regel nicht einhält, den kann der Arbeitgeber wohl in Zukunft nach Hause schicken – für diese Zeit müsste das Entgelt nicht mehr bezahlt werden.
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Künftig nur noch mit 3G-Nachweis in die Arbeit – In Italien ist das ab Oktober fix und auch in Österreich soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz mit nur wenigen Ausnahmen kommen. Das zeigt der Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, der der "ZiB 2" vorlag.

ÖSTERREICH. Konkret sieht der Entwurf vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll – sie müssen dann geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. 

"Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen ein unmittelbarer physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, nur betreten, wenn sie über einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 verfügen," heißt es in dem Entwurf laut "ZiB 2". 

Bist Du für 3G am Arbeitsplatz?

Nachweis ist immer mit zu führen

Den Nachweis müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es weiter. Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten. Zusätzlich sei bei unmittelbarem Kundenkontakt eine Maske zu tragen, wenn das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werde. 

Kündigungen wären wohl möglich

Die Verordnung würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, wie in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den kann der Arbeitgeber wohl in Zukunft nach Hause schicken – für diese Zeit müsste das Entgelt nicht mehr bezahlt werden. Auch Kündigungen wären wohl möglich heißt es im Bericht. Fix ist das aber noch nicht, es werde noch verhandelt.

Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, wie die "ZiB 2" berichtet, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.

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In Italien dürfen Beschäftigte ab Mitte Oktober nur noch geimpft, getestet oder genesen an den Arbeitsplatz.  | Foto: KK

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